BESCHLUSS
Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrats am 17. November 2007
Die Vollversammlung hat mehrheitlich die unten stehenden Änderungen bzw. Ergänzungen
(kursiv gedruckt) der Satzung des Diözesanrats beschlossen.
§ 6
„Die Mitglieder des Diözesanrats sollen in mindestens einem Sachausschuss bzw.
Regionalausschuss mitarbeiten oder sich einem Themenbereich zuordnen.“
§ 11
„Einrichtungen des Diözesanrats sind:
1. Die Sachausschüsse
2. Die Regionalausschüsse
3. Die Beauftragten der Themenbereiche
4. Die Geschäftsstelle“
§ 12,5
„… Die Bildung von Sachausschüssen ist mit dem Pastoralrat zu koordinieren. Ergänzend
können Themenbereiche festgelegt werden, für die ein Beauftragter von der
Vollversammlung, vom GA oder vom Vorstand bestellt wird.“
§ 13,1
„Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses sind:
….
die Vorsitzenden der Sachausschüsse und der Regionalausschüsse
die Beauftragten der Themenbereiche
die drei von der Vollversammlung gewählten Mitglieder
…“
§ 16,3
„Die Zahl der Berater soll die Zahl der Mitglieder im Ausschuss nicht übersteigen.“