Meldung

Änderungen der Satzung des Diözesanrats

BESCHLUSS

Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrats am 17. November 2007
Die Vollversammlung hat mehrheitlich die unten stehenden Änderungen bzw. Ergänzungen
(kursiv gedruckt) der Satzung des Diözesanrats beschlossen.


§ 6
„Die Mitglieder des Diözesanrats sollen in mindestens einem Sachausschuss bzw.
Regionalausschuss mitarbeiten oder sich einem Themenbereich zuordnen.“


§ 11
„Einrichtungen des Diözesanrats sind:
1. Die Sachausschüsse
2. Die Regionalausschüsse
3. Die Beauftragten der Themenbereiche
4. Die Geschäftsstelle“


§ 12,5
„… Die Bildung von Sachausschüssen ist mit dem Pastoralrat zu koordinieren. Ergänzend
können Themenbereiche festgelegt werden, für die ein Beauftragter von der
Vollversammlung, vom GA oder vom Vorstand bestellt wird.“


§ 13,1

„Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses sind:
….
die Vorsitzenden der Sachausschüsse und der Regionalausschüsse
die Beauftragten der Themenbereiche
die drei von der Vollversammlung gewählten Mitglieder
…“


§ 16,3
„Die Zahl der Berater soll die Zahl der Mitglieder im Ausschuss nicht übersteigen.“