BESCHLUSS
Die überraschend sichtbar gewordene schwere Krise der Bistumsfinanzen hat das Vertrauen der Gläubigen in den verantwortlichen und kompetenten Umgang der Bistumsleitung mit den von ihnen aufgebrachten Steuermitteln und mit dem der ganzen Ortskirche gehörenden Vermögen zutiefst erschüttert. Zugleich haben sich Struktur und Entscheidungskompetenzen der an der Haushaltsplanung beteiligten Gremien und Räte als untauglich erwiesen. Das Diözesane Pastoralforum und der Diözesanrat haben dazu seit längerem Änderungen gefordert.
Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin fordert daher die Bistumsleitung auf, die Ursachen für die katastrophale finanzielle Situation des Erzbistums gründlich zu analysieren und daraus die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Neben dem Schuldenabbau muss es in erster Linie darum gehen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten strukturell so zu gestalten, dass der Aufbau eines erneuten Defizits ausgeschlossen werden kann. Dies gilt u.a. für den bislang fehlenden Stellenplan, die unübersichtliche Aktenlage und die mangelnde Transparenz der Entscheidungen. Die präzise Analyse der Verantwortlichkeiten und Fehler der Vergangenheit sind dafür unerlässlich.
Zur Fehleranalyse gehört auch, die unvergleichlichen Herausforderungen einzubeziehen, vor die das Erzbistum Berlin durch seine Teilung und insbesondere seit der Wiedererlangung der deutschen Einheit sowie als Hauptstadtbistum gestellt ist. Nicht wenige Maßnahmen sind in der grundsätzlich richtigen Absicht erfolgt, die Präsenz der katholischen Kirche Deutschlands in den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Lebens in der Hauptstadt Berlin zu sichern und zu stärken. Dass diese Anstrengungen durch entsprechendes Finanzmanagement nicht abgesichert wurden bzw. werden konnten, ist in hohem Maße ärgerlich. Gleichwohl bitten wir die katholische Kirche in Deutschland, die zu Recht von unserem Erzbistum eine Stärkung des Katholizismus namentlich in der Hauptstadt fordert, die anstehende Sanierung der Ortskirche Berlins ideell, strukturell und auch materiell zu fördern.
Die schnelle Wiederherstellung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber den Kirchensteuerzahlerinnen und Kirchensteuerzahlern, sondern insbesondere auch gegenüber den künftigen Generationen, die das kirchliche Leben im Erzbistum Berlin gestalten werden. Der Diözesanrat trägt daher die Ankündigung von Kardinal Sterzinsky mit, alles auf den Prüfstand zu stellen, ob es diesem Ziel dient.
Der Diözesanrat hält es für erforderlich, dass der anstehende Prozess in größtmöglicher Transparenz erfolgt. Es muss auf jeden Fall vermieden werden, dass die Entscheidungen über künftige Prioritäten und Einsparungen in denselben unübersichtlichen Strukturen wie bisher getroffen werden. Im Einzelnen fordert der Diözesanrat für den Beratungsprozess:
- Der Öffentlichkeit sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss umgehend mitgeteilt werden, wer von wem in welche Arbeitsgruppen für die Erarbeitung von Vorschlägen zu Prioritätensetzung und Einsparungen berufen worden ist und welche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten insoweit bestehen. Ebenso muss über den Zeitplan und die einzelnen Schritte des Prozesses informiert werden. Die Mitarbeitervertretung ist in den Beratungsprozess einzubeziehen.
- Die Rolle der Beratungsfirma Mc Kinsey & Company muss eindeutig beschrieben sein. Die inhaltliche Prioritätensetzung muss durch die zuständigen Gremien und Verantwortlichen des Erzbistums erfolgen.
- Die Kirche muss beim Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei eventuell notwendigen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ihrer Vorbildfunktion als Arbeitgeberin gerecht werden.
- Ein geeignetes System der Finanzplanung und –kontrolle mit externem Sachverstand ist umgehend zu entwickeln und zu installieren.
- Die unterschiedlichen Auswirkungen der Prioritätensetzungen und Einsparungen auf Stadt und Land müssen berücksichtigt werden.
- Die Einsparungen im Personalbereich dürfen nicht dazu führen, dass die Laien aus dem pastoralen Dienst verdrängt werden.
Der Diözesanrat erwartet, dass die Laien innerhalb und außerhalb des Kirchendienstes auf allen Ebenen des Erzbistums durch eine geeignete Information am Beratungsprozess beteiligt werden.
Um die eigenen Einflussmöglichkeiten besser nutzen zu können, wird der Vertreter des Diözesanrates im Kirchensteuerbeirat gebeten, zu den Vollversammlungen jeweils einen knappen schriftlichen Bericht über die Arbeit des Beirates und die finanzielle Situation des Erzbistums vorzulegen. Darüber hinaus wird der Vorstand beauftragt, mit Laien aus dem Kirchensteuerbeirat und aus dem Diözesanvermögensverwaltungsrat regelmäßig zu Beratungen über die finanzielle Situation des Erzbistums zusammenzukommen, damit künftige finanzielle Schieflagen rechtzeitig erkannt werden können