BESCHLUSS
Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Berlin
am 10. Oktober 2009
Damit ihr Hoffnung habt – gemeinsam mitten in der Welt
Auf dem Weg zum 2. Ökumenischen Kirchentag
„Damit ihr Hoffnung habt“ – Unter diesem Leitwort findet vom 12.-16. Mai 2010 in München der
2. Ökumenische Kirchentag statt. Thematisch werden dabei der gemeinsame Einsatz und das
gemeinsame Zeugnis der Christen in der Welt im Mittelpunkt stehen.
„Damit ihr Hoffnung habt“ - Es geht um ein christliches Profil. Christen sollen in der Gesellschaft
erkennbar sein. Sie sollen gemeinsam Zeugnis von ihrer Hoffnung geben. Die gemeinsame
Verkündigung des Evangeliums durch Wort und Tat ist die wichtigste Aufgabe der Kirchen und
eine Herausforderung für unsere Gemeinden (Charta Oecumenica).
Wir rufen die Gemeinden, Verbände, Gruppen und geistlichen Gemeinschaften auf, den 2.
Ökumenischen Kirchentag mit Gottesdiensten, Veranstaltungen und Aktionen vorzubereiten
und sich mit ökumenischen Partnern gemeinsam zur Teilnahme zu verabreden. Seit dem 1.
Ökumenischen Kirchentag in Berlin ist vieles in der Ökumene gewachsen. Dankbar sind wir, der
Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum, für die seitdem erfolgte weitere Vertiefung der ökumenischen
Zusammenarbeit in unserer Region, insbesondere mit der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und dem Ökumenischen Rat Berlin-Brandenburg.
Wir ermutigen alle, den Weg der Ökumene weiterzugehen und den gesamten Alltag ökumenisch
zu leben. Die Ökumene soll und darf nicht als zusätzliche Aufgabe verstanden werden,
sondern soll selbstverständlich, verbindlich und verlässlich sein, getragen vom Vertrauen auf
Gott und den Beistand seines Heiligen Geistes.
Gestärkt durch die verbindende Kraft der Taufe gilt es, alles das gemeinsam zu tun, was gemeinsam
getan werden kann. Mit der Charta Oecumenica haben auch wir – als katholische Kirche
– uns verpflichtet, „auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam zu handeln“.
Dies können auf der Ebene der Gemeinde sein (beispielhaft):
· gemeinsame Sitzungen von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand mit dem evangelischen
Gemeindekirchenrat und den entsprechenden Vertretungen der anderen Kirchen
im Gemeindegebiet,
· eine gemeinsame Jahresplanung (bevor die eigene Planung verbindlich gemacht wird),
· Kooperationsvereinbarungen mit den Nachbargemeinden.
Im Dekanat trägt der Dekanatsrat Sorge für
· die Zusammenarbeit mit den evangelischen Kirchenkreisen und den anderen christlichen
Gemeinden,
· das gemeinsame christliche Glaubenszeugnis in der Öffentlichkeit,
· eine gemeinsame Vertretung von Anliegen gegenüber der Kommune.
Auf der Ebene des Erzbistums gilt es,
· die Pastoralplanung abzustimmen und eine gemeinsame Zukunftsplanung vorzunehmen,
· in der Aus- und Weiterbildung für Hauptamtliche und Ehrenamtliche Anteile ökumenisch
zu gestalten und ökumenisch durchzuführen,
· die Zusammenarbeit mit den im Ökumenischen Rat Berlin-Brandenburg vertretenen Kirchen
zu stärken und auszubauen.
Vor zehn Jahren haben der Lutherische Weltbund und die römisch-katholische Kirche die Gemeinsame
Erklärung zur Rechtfertigungslehre feierlich bestätigt. Dies war ein Meilenstein in der
theologischen Annäherung unserer Kirchen, eine gute Basis für künftige Fortschritte auf diesem
Weg. Unser Ziel ist die „volle, sichtbare Einheit aller Christen“ (Papst Benedikt XVI.). Wir wissen,
diese Einheit schließt das gemeinsame eucharistische Mahl ein, vielleicht setzt die Einheit
auch das gemeinsame Mahl voraus. Wir teilen die Sehnsucht nach der Einheit am Tisch des
Herrn und bitten alle Verantwortlichen, sich um Fortschritte im Hinblick auf diese Einheit zu bemühen.
Wir bitten alle Gemeinden, im sonntäglichen Gottesdienst für die Einheit zu beten, und
alle Christinnen und Christen, dieses Anliegen in ihr persönliches Gebet hineinzunehmen.