PRESSEMITTEILUNG
In seiner Vollversammlung am 18. November 2006 hat sich der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin aufgrund der anstehenden gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen mit der Thematik „Patientenautonomie und würdevolles Sterben“ befasst. Teilnehmer auf dem Podium waren der Moraltheologe Dr. Axel Bohmeyer vom Berliner Institut für christliche Ethik und Politik (ICEP), Hans-Jürgen van Schewick, Bundesrichter und Vorsitzender des Diözesanrats sowie Prof. Dr. Thomas Poralla, der ärztliche Direktor des St. Joseph-Krankenhauses in Berlin- Tempelhof. In der intensiven und durchaus kontroversen Diskussion bestand der Konsens, dass eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung unabdingbar ist. In der derzeitigen Situation bleiben nach Auffassung der Mitglieder der Vollversammlung viele Fragen offen, so dass die Betroffenen einschließlich der beteiligten Ärzte und Pflegekräfte mit vielen Unwägbarkeiten und unkalkulierbaren Risiken belastet sind. Die Vollversammlung ist der Auffassung, dass Patientenverfügungen ein wichtiger Bestandteil der Dokumentation des Patientenwillens sind und deshalb in ihrer Verbindlichkeit zu stärken sind.
Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Berlin am 18. November 2006
Diözesanrat fordert: Patientenautonomie stärken
Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin unterstützt die derzeit laufenden Bemühungen, zur weiteren Stärkung der Patientenautonomie die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen unter Wahrung christlich-ethischer Werte durch entsprechende Gesetzgebung zu stärken.