PRESSEMITTEILUNG
Der Geschäftsführende Ausschuss des Diözesanrates hat sich in zwei Sitzungen mit der besorgniserregenden finanziellen Situation des Erzbistums Berlin befasst. Nach den Berechnungen der Fachleute besteht ein jährliches Defizit von 16 Millionen DM bei einem bereinigten Haushaltsvolumen von 168 Millionen DM. Der Geschäftsführende Ausschuss nimmt dazu wie folgt Stellung.
Da eine Steigerung der Einnahmen allenfalls in engen Grenzen möglich ist, führt kein Weg an der Notwendigkeit drastischer Sparmaßnahmen vorbei. Die Schließung der Haushaltslücke durch Kreditaufnahme wäre unverantwortlich und auf Dauer nicht möglich. Ebenso verbietet es sich aber auch, wie in der Vergangenheit nahezu alle Bereiche mit einer gleichmäßigen prozentualen Kürzung zu belasten. Auf vielen Feldern ließe sich der kirchliche Auftrag damit nicht mehr angemessen verwirklichen.
Es erscheint daher unumgänglich, alle Haushaltspositionen vorbehaltlos auf Notwendigkeit und Effizienz zu untersuchen und im Rahmen einer bewussten Prioritätensetzung bestimmte kirchliche Angebote zu reduzieren oder sogar ganz zu streichen. Der Diözesanrat bittet die Gemeinden, Gruppen und Verbände im Erzbistum um Verständnis für diese Position, aber die finanzielle Lage lässt aus der Sicht der Laienvertretung keine anderen Schlüsse zu. Dabei gilt es, die Situation nicht nur als Bedrohung sondern als Chance zu einer zukunftsweisenden Veränderung zu begreifen. Es reicht auch nicht, notdürftig die aufgerissenen Löcher zu stopfen; der Haushalt muss so ausgestaltet werden, dass wieder Entscheidungsspielräume entstehen, die bei Bedarf pastoral genutzt werden können. So sind bei einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Bezug auf den Religionsunterricht in Brandenburg neue Aufgaben und damit verbunden zusätzliche Kosten zu erwarten.
Für die Gestaltung des Haushaltes mit dieser Perspektive bedarf es einer Konzeption, die die pastoralen Anliegen aufnimmt, die schwerpunktmäßig im Erzbistum verfolgt werden sollen. Hierfür hat das Diözesane Pastoralforum bereits Vorschläge entwickelt. Die aktuell notwendigen Streichungen und Kürzungen müssen auf solche längerfristigen und nachhaltigen pastoralen Planungen abgestimmt werden.
Die Beratung eines längerfristigen pastoralen Konzeptes mit Schwerpunktsetzungen ist im Übrigen eine Aufgabe des Pastoralrates. Der Pastoralrat muss in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe wahrzunehmen. Dazu gehört die rechtzeitige Information über Konzeptentwürfe durch die Bistumsleitung und eine angemessene Form der Beratung durch den Pastoralrat.