BESCHLUSS
Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Berlin zum Thema „Flüchtlingsschutz und Willkommenskultur“ am 15. November 2014
Seit Monaten werden wir – in Berlin in besonderer Weise – mit der Frage konfrontiert, wie wir als Gesellschaft und als Kirche(n) auf die Not von Flüchtlingen reagieren. Die kriegerischen Auseinandersetzungen der vergangenen Monate haben die Zahl der Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, dramatisch vergrößert. Auch die Zahl derer, die in Deutschland und in unserem Erzbistum (unserer Landeskirche) Zuflucht suchen, hat zugenommen. Doch nur ein Bruchteil der Flüchtlinge weltweit kommt nach Europa. Vor der Not der Flüchtlinge können wir unsere Augen nicht verschließen. Als Christinnen und Christen sowie Bürgerinnen und Bürger eines wohlhabenden Landes sind wir aufgefordert, uns der „Globalisierung der Gleichgültigkeit“ (Papst Franziskus, Lampedusa) zu widersetzen und Beistand und Hilfe zu leisten.
Menschen fliehen, weil ihnen in ihren Herkunftsländern elementare Rechte nicht gewährt werden: das Recht auf Leben und Sicherheit, auf Bildung und Gesundheit, auf auskömmliches Einkommen durch eigene Arbeit, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit, auf Schutz vor Diskriminierung. Sie hoffen auf Aufnahme an einem Ort, an dem sie Schutz, Achtung ihrer Würde und Gewährung ihrer Menschenrechte erfahren. Diese Hoffnung wird durch das Verfahren der Aufnahme von Flüchtlingen in den Ländern der europäischen Union und die Bedingungen der Aufenthaltsgewährung für Flüchtlinge in unserem Land häufig nicht erfüllt. Die Verfahren verletzen zu oft die Würde von Menschen und ihre garantierten Rechte gemäß internationaler Konventionen.
Das biblische Gebot „Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst“ (Lev 19,34) ist eine direkte Aufforderung für uns und unsere Gemeinden. Es verlangt praktische Hilfe und Solidarität. Zugleich sehen wir uns verpflichtet, für Regelungen in der Flüchtlingspolitik einzutreten, die den Grundwerten der Europäischen Union und unserer Verfassung entsprechen.
- Seit Papst Franziskus zu Beginn seines Pontifikats auf Lampedusa Zehntausende auf der Flucht ertrunkene Männer, Frauen und Kinder im Mittelmeer beweint hat, sind ungezählte weitere Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa gestorben. Die Abschottung der europäischen Grenzen zwingt Menschen, die ernsthafte Fluchtgründe haben, auf lebensgefährliche Routen.
Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf: Treten Sie auf europäischer Ebene dafür ein, dass Flüchtlinge auf sicheren und legalen Wegen nach Europa kommen können! Nutzen Sie Möglichkeiten, die Deutschland selbst in der Hand hat: Humanitäre Visa für Asylsuchende und die Bereitschaft, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen mehr Flüchtlinge aus Krisenregionen aufzunehmen, sind zwei geeignete Wege. - Seelsorgerinnen und Seelsorger treffen seit Jahren jede Woche Asylsuchende in der Abschiebungshaft, die in einen anderen EU-Staat zurückgeschoben werden sollen – sogar dann, wenn sie enge Angehörige in Deutschland haben. Die europaweiten Asylregelungen führen dazu, dass Zehntausende Schutzbedürftige in Europa hin- und hergeschoben, Familien auseinandergerissen werden und sich die Flucht verlängert, statt die Asylsuchenden entscheiden zu lassen, wo sie ihr Asylverfahren führen wollen.
Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf: Beenden Sie dauerhaft die Praxis, Asylsuchende zu inhaftieren, nur um sie in ein anderes europäisches Land zurückzuschieben! Sorgen Sie dafür, dass in jedem Einzelfall familiäre, kulturelle und soziale Bindungen, die Asylsuchende mit Deutschland verbinden, ernsthaft geprüft und berücksichtigt werden. - Bundesweit haben bereits viele Kirchengemeinden ihre Räume für Flüchtlinge geöffnet, die von anderen europäischen Ländern als Schutzbedürftige anerkannt wurden, von dort jedoch aus schwer wiegenden Gründen weiter geflohen sind (sogenannte „Lampedusa-Flüchtlinge“). Europäische Ungleichheiten dürfen nicht auf dem Rücken von Schutzbedürftigen ausgetragen werden, und ihre Aufnahme kann nicht allein engagierten Kirchengemeinden überlassen werden.
Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf: Setzen Sie sich dafür ein, dass alle Flüchtlinge, die innerhalb Europas als schutzberechtigt anerkannt werden, auch vergleichbare Freizügigkeitsrechte erhalten wie EU-Bürgerinnen und -Bürger. - Viele Menschen leben mit ihren Familien seit langem in Deutschland und haben hier eine Heimat gefunden, ohne jedoch aufenthaltsrechtliche Sicherheit zu haben – viele Kinder und Jugendliche haben ihr ganzes Leben mit der Angst vor der Abschiebung verbracht.
Wir fordern die Bundesregierung auf: Gestalten Sie die angekündigte Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete großzügig, und dann setzen Sie sie zügig um! Bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung fordern wir die Bundesländer Berlin und Mecklenburg-Vorpommern auf, so wie in Brandenburg bereits gehandhabt, niemanden abzuschieben, der/die von dieser Regelung erfasst sein könnte. - Zu einem menschenwürdigen Leben gehört Bewegungsfreiheit. Doch Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete unterlagen bislang in Deutschland der sogenannten Residenzpflicht, oft über Jahre und Jahrzehnte. Sie durften weder ihren Wohnsitz frei wählen, noch frei im Bundesgebiet reisen. Ein Verstoß wurde mit Geldstrafe, bei Wiederholung gar mit Gefängnis bestraft. Das ist in Europa einmalig. Bereits 2011 wurde die Bundesrepublik Deutschland von den Vereinten Nationen wegen der Diskriminierung von Asylsuchenden gerügt.
Dass die Verpflichtung, an einem bestimmten Ort zu wohnen, ab dem vierten Aufenthaltsmonat nur noch für Asylsuchende und Geduldete gelten soll, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, ist ein Fortschritt zum bisherigen Zustand. Gerade diese Wohnsitzauflage hindert sie aber in der Praxis oft, an einen Ort umzuziehen, an dem sie leichter Arbeit finden könnten. Immer wieder haben solche Auflagen auch dazu geführt, dass etwa Familienangehörige voneinander getrennt wurden. Daher fordern wir die Bundesregierung auf: Ermöglichen Sie den Wohnsitzwechsel zur Arbeitsaufnahme und in Härtefällen! - Das Asylbewerberleistungsgesetz hat Familien und Einzelne zu einem Leben unterhalb des Existenzminimums verurteilt, bis das Bundesverfassungsgericht eingeschritten ist. In vielen Fällen ist der Zugang zu medizinischer Versorgung über die Grundversorgung hinaus nur durch ehrenamtliche und spendenfinanzierte Einrichtungen möglich.
Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf: Gewähren Sie Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Menschen mit humanitären Aufenthaltstiteln und Geduldeten gleichberechtigten Zugang zu bestehenden Sozialleistungen einschließlich der medizinischen Versorgung sowie zu Sprachkursen (inklusive Kinderbetreuung)! Wir begrüßen, dass Asylsuchende nach drei Monaten Aufenthalt Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sollen. 15 Monate lang soll aber noch die sogenannte „Vorrangprüfung“ gelten, nach der eine Stelle nur angetreten werden darf, wenn kein arbeitsloser Deutscher oder EU-Bürger dafür zur Verfügung steht. Wir fordern die Bundesregierung auf: Lassen Sie die Vorrangprüfung insgesamt fallen, um von Anfang an Diskriminierung zu verhindern, Integration zu fördern und die Abhängigkeit der Betroffenen von staatlichen Transferleistungen zu verringern. - An vielen Orten der Landeskirche und des Erzbistums wurden neue Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet, was häufig sowohl Protest wie auch Hilfsbereitschaft hervorrief. Dass Asylsuchende ihre Unterkunft nicht wählen dürfen, bringt die Verpflichtung mit sich, eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass sich Menschen ohne Angst in ihrer Umgebung bewegen können.
Bei neuen Unterkünften ist darauf zu achten, dass die Lage die Begegnung zwischen Flüchtlingen und einheimischer Nachbarschaft ermöglicht und begünstigt – also in bestehenden Wohnsiedlungen und nicht in Gewerbegebieten. Den Senat von Berlin fordern wir auf, die maroden Zustände in der Zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge (ZASt) in der Motardstraße 101A in Berlin-Spandau zu beenden.
An Politikerinnen und Politiker in den Kommunen appellieren wir: Treten Sie Bedenken und Ressentiments vor Ort frühzeitig entgegen!
Kirchliche Einrichtungen rufen wir auf: Bringt unsere christliche Perspektive in diese Debatten klar und hörbar ein! - Kirchengemeinden und kirchliche Orte im Erzbistum und in der Landeskirche ermutigen wir, den Kontakt zu Flüchtlingen zu suchen, sie einzuladen und in ihrer Mitte willkommen zu heißen: Geht ihnen entgegen, hört ihnen zu, begegnet einander! Gemeindliches Engagement kann viele Formen annehmen: Wohnraum oder Gemeinderäume zur interkulturellen Begegnung bereitstellen, zu Behördengängen begleiten, (gegenseitige) Sprachkurse, Sport- oder Bildungsangebote ermöglichen, zusammen kochen, musizieren, wechselseitig voneinander lernen.
Im Gesicht jedes asylsuchenden Kindes und Erwachsenen erkennen wir unseren Herrn, der auch mit seiner Familie in ein anderes Land fliehen musste. Wir bitten Kirchengemeinden, im Notfall auch die Möglichkeit eines Kirchenasyls ernsthaft zu prüfen.