BESCHLUSS
Der Vorstand des Diözesanrates wird beauftragt, diesen kurzfristig an die Mitglieder des 18. Deutschen Bundestages aus Berlin, Brandenburg und Vorpommern weiterzuleiten:
An die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Ausschüsse Auswärtiges, Menschenrechte und Verteidigung der Legislaturperiode 2013-2017 aus Berlin, Brandenburg und Vorpommern:
Frieden sichern, Konflikte verhindern – für einen restriktiven und transparenten Umgang mit deutschen Rüstungsexporten
Unser christlicher Glaube verpflichtet uns jeden Tag neu Frieden in der Welt zu schaffen, zu sichern und zu wahren. Christus selbst lehrt uns in den Seligpreisungen der Bergpredigt vom Wert des Friedens und der Versöhnung. „Selig, die Frieden stiften, denn sie werden Kinder Gottes genannt werden“. Aus diesem Grundverständnis heraus ist es unsere tiefe Überzeugung, dass es zu Frieden und Gewaltlosigkeit keine Alternative gibt. Als Christinnen und Christen im Erzbistum Berlin wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass dieser christliche Grundgedanke immer mehr Wirklichkeit werden kann.
Gerade mit Blick auf seine eigene Geschichte hat unser Land eine besondere Verantwor-tung, dem Frieden in der Welt zu dienen. Deshalb verpflichtet auch das Grundgesetz uns in seiner Präambel und im Artikel 26 ausdrücklich zur Friedenssicherung. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein nachhaltiger Frieden nur auf Basis ziviler und friedlicher Anstrengun-gen gesichert werden kann. Militärische Maßnahmen dürfen immer nur ultima ratio sein und nur zur Anwendung kommen, wenn es gilt Menschen ganz konkret zu schützen oder Frei-räume für weiterführende zivile Ansätze zu schaffen. Wir wissen jedoch auch, dass ohne ein Mindestmaß an Sicherheit weder Frieden noch Entwicklung möglich sind.
Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren zum weltweit drittgrößten Exporteur von Rüstungsgütern und Kriegswaffen entwickelt. In diesem Zusammenhang haben auch die deutschen Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer stetig zugenommen. Wir sehen diese Entwicklungen kritisch und sind der festen Überzeugung, dass wir wieder zu einer we-sentlich restriktiveren Rüstungsexportpolitik zurückkehren und diese zukünftig transparenter gestalten müssen. Der Transfer von Mitteln der Gewalt ist prinzipiell nach den gleichen Krite-rien zu beurteilen wie die Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Generell gilt für uns, dass Rüstungsexporte in Länder außerhalb von EU und Nato nur die Ausnahme sein dürfen. Sie dürfen auf keinen Fall unter industrie- oder wirtschaftspolitischen Zielsetzungen genehmigt werden. Vielmehr muss bei jeder Exportentscheidung hinterfragt werden, welche langfristigen Auswirkungen die Lieferungen auf Frieden, Menschenrechte, Entwicklung und Stabilität in den Empfängerländern und -regionen haben. Dazu braucht es außen- und friedenspolitische Strategien, die derzeit fehlen und die nur in einem breiten Dia-log auch unter zivilgesellschaftlicher Beteiligung entwickelt werden können. Eine frühzeitige-re Einbindung des Deutschen Bundestages in die Entscheidungsfindung ist aus unserer Sicht unabdingbar.
Mit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag und den derzeitigen Verhandlungen um die Bil-dung einer neuen Bundesregierung bieten sich vielfältige Möglichkeiten im Feld der Rüs-tungsexportpolitik zu wesentlichen Verbesserungen zu kommen.
Wir fordern daher:
- Rüstungsexporte in Länder außerhalb von EU und Nato, insbesondere in Entwick-lungs- und Schwellenländer, dürfen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Dabei müssen der Entscheidungsprozess transparenter gestaltet und insbesondere außen- und friedenspolitische Zusammenhänge stärker berücksichtigt werden. Rüstungsex-porte in Länder, in denen offensichtlich die Menschenrechte verletzt werden, dürfen in keinem Fall genehmigt werden.
- Die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“1 müssen konsequent angewandt und zukünftig rechtsverbindlich festgeschrieben werden.
- Der Deutsche Bundestag muss in die Entscheidung über die Genehmigung von Rüs-tungsexporten umfassender und frühzeitiger als bisher eingebunden werden. Hierzu sind entsprechende Verfahren zu entwickeln, die auch ermöglichen, die Kriterien, die Entscheidungen zu Grunde gelegt werden, transparenter zu machen.
- Rüstungsexporte dürfen ausschließlich unter außen- und friedenspolitischen Ge-sichtspunkten bewertet werden. Deshalb muss zukünftig die Federführung für alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen im Auswärtigen Amt liegen.
Wir fordern Sie auf, mit Ihrem Mandat im Deutschen Bundestag für die Umsetzung dieser Forderungen einzutreten. Ein erster Schritt sollte sein darauf hinzuwirken, dass der neue Bundestag den am 2. April von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenom-menen internationalen Waffenhandelsvertrag ("Arms Trade Treaty") umgehend ratifiziert sowie den Vertrag zügig und wirksam umsetzt.
1 Im Jahr 2000 beschlossen und seit dem von allen Nachfolgeregierungen bestätigt.