Meldung

Gemeindefusionen/Finanzsituation und Ökumene

BESCHLUSS

 

A. Gemeindefusionen/Finanzsituation

1) Der Diözesanrat fordert die Bistumsleitung auf, in einer geeigneten Form jährlich über die Einnahmen und Ausgaben des Erzbistums so zu informieren, dass alle Gläubigen die Möglichkeit der Kenntnisnahme erhalten.

Der Diözesanrat fordert für sich das verbriefte Recht auf Einsicht in den Haushaltsplanentwurf, den vollständigen beschlossenen Haushaltsplan und in die Jahresrechnung unabhängig von der Vertretung im Diözesanvermögensverwaltungsrat.

Der Diözesanrat erinnert an seine Forderung vom 8. März 2003, ein geeignetes System der Finanzkontrolle mit externem Sachverstand zu entwickeln und zu installieren.

2) Die Vollversammlung des Diözesanrates bittet den Diözesanrat der kommenden Amtsperiode, nach den bis dahin erworbenen Erfahrungen die Einrichtung eines Haushaltsausschusses zu prüfen bzw. ein Verfahren zu entwickeln, durch das gewährleistet wird, dass der Diözesanrat in geeigneter Form auf die Haushaltsentwicklung Einfluss nehmen kann.

3) Der Diözesanrat fordert die Bistumsleitung auf, im Zusammenhang mit den Gemeindefusionen eine pastorale Prozessbegleitung einzuleiten. Weiterhin fordert der Diözesanrat von der Bistumsleitung, den Gemeindebegleitern einen entsprechenden pastoralen Auftrag zu erteilen und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.

Der Diözesanrat fordert die Teilnahme und aktive Mitarbeit des Leiters des Seelsorgeamtes am wöchentlichen Jour Fixe der Gemeindebegleiter mit dem Generalvikar und dem Finanz- und Personal-Dezernenten.

4) Der Diözesanrat missbilligt die jüngst von einigen Pfarrern und pastoralen Mitarbeitern im Erzbistum Berlin erhobene Forderung nach Einsetzung eines Apostolischen Visitators, der gemäß CIC nur die Gestalt eines Koadjutors mit dem Recht zur Nachfolge haben könnte. Die personellen, strukturellen und pastoralen Probleme des Erzbistums liegen auf der Hand. Sie müssen nicht erst vom Hl. Stuhl visitiert werden. Der Diözesanrat seinerseits appelliert eindringlich an den Erzbischof von Berlin, seine pastorale Leitung nicht durch die Übermacht ökonomischer Sachzwänge ausschalten zu lassen.

B. Ökumene

"Die wichtigste Aufgabe der Kirchen in Europa ist es, gemeinsam das Evangelium durch Wort und Tat für das Heil aller Menschen zu verkündigen. ... Ebenso wichtig ist es, dass das ganze Volk Gottes gemeinsam das Evangelium in die gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein vermittelt wie auch durch sozialen Einsatz und die Wahrnehmung von politischer Verantwortung zur Geltung bringt.“ (aus Charta Oecumenica Nr.2 )

"Ihr sollt ein Segen sein"
Ökumene-Impuls nach dem 1. Ökumenischen Kirchentag

Der Diözesanrat blickt voller Dankbarkeit zurück auf den Ökumenischen Kirchentag in Berlin. Wir danken Gott für diese Erfahrung.

  • Wir waren verbunden im gemeinsamen Gebet, im Gottesdienst, im Lesen der Schrift.
  • Wir wissen uns in der Zeugnisgemeinschaft und in der Sendung "Ihr sollt ein Segen sein".
  • Wir wurden gestärkt in dem einen Glauben durch geschwisterliche Gemeinschaft und durch den Segen Gottes.
  • Wir wurden ermutigt zu ökumenischer Verbindlichkeit, "damit die Welt glaube".

Wir sagen Dank allen, die mitgewirkt haben am Gelingen des Ökumenischen Kirchentages: an verschiedenen Orten, im Gebet, mit ihrem Glaubenszeugnis, mit ihrer Spende, mit einem Quartier und vielfältigen Mittun.

Wir sagen Dank allen, die sich vom Hl. Geist inspiriert der Ökumene geöffnet haben, die das Anliegen der Ökumene weitertragen, die sich am theologischen Dialog beteiligen, die Materialien zur Ökumene erarbeiteten, die praktische Schritte der ökumenischen Zusammenarbeit vorort gegangen sind.

Der Diözesanrat ermutigt die Gemeinden, Verbände und Gemeinschaften, weiter und noch intensiver die Einheit der Christen in ihrem Bereich zu suchen und durch konkrete und verbindliche Handlungen sichtbar und erfahrbar zu machen:

  • Bewusstmachung der vorhandenen und vielfältig bewährten ökumenischen Anlässe und Ausbau von deren gemeinsamer Gestaltung: ökumenische Gottesdienste, Woche für die Einheit der Christen, Weltgebetstag, Erntedankfest, Woche für das Leben, Friedensdekade, Interkulturelle Woche, ... , sowie viele traditionelle regionale Anlässe.
  • Verbindliche Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, z. B. von Pfarrgemeinderat und Gemeindekirchenrat. - Es kann auch sinnvoll sein, diese Zusammenarbeit im Verbund von mehreren Gemeinden zu suchen (gemeinsame Sitzungen von Pfarrgemeinderat und Gemeindekirchenrat, Dekanatsrat und Kreiskirchenrat, ökumenische Gemeindefeste, ökumenische Gemeindebriefe, gemeinsames Agieren in der Kommune, gemeinsame Liturgien, Bibelkreise, ökumenische Partnerschaftsvereinbarung, usw. usf.)
  • Begehen des Pfingstmontags als ökumenischen Feiertag. - Die Nacht der offenen Kirchen in Berlin/Brandenburg könnte ein Bestandteil dieses ökumenischen Feiertages sein.
  • Vorbereitung regionaler ökumenischer Kirchentage bzw. ökumenischer Stadtteilfeste auf Gemeindeebene, in der Region (Dekanat/Kirchenkreis), in der Stadt.

An den ökumenischen Aktivitäten sollen alle Kirchen[1] beteiligt und die fremdsprachigen Gemeinden einbezogen werden.

Der Diözesanrat tritt ein für einen bundesweiten 2. Ökumenischen Kirchentag im Jahr 2008.

[1] Kirchen, die im Ökumenischen Rat Berlin-Brandenburg (ÖRBB) bzw. in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Mecklenburg-Vorpommern (ACK M-V) vertreten sind

C. Arbeitsweise

Die Vollversammlung empfiehlt aufgrund der bisherigen Erfahrungen für die Arbeit in der kommenden Amtsperiode, jährlich eine der Vollversammlungen zweitägig mit Übernachtung (z.B. Freitag bis Samstag) durchzuführen sowie zwei Vollversammlungen während der Amtsperiode außerhalb Berlins stattfinden zu lassen.