BESCHLUSS
Der Vorstand des Diözesanrates wird von der Vollversammlung beauftragt, sich bei der Deutschen Bischofskonferenz und bei der Bistumsleitung des Erzbistums Berlin dafür einzusetzen, dass der Pfingstmontag künftig als ökumenischer Feiertag begangen werden kann. Nach mehreren Jahrzehnten ökumenischer Bewegung und zwei ökumenischen Kirchentagen gilt es, die Hoffnung auf Überwindung aller Spaltungen in der Christenheit in einer ausdrucksvollen und die Gemeinschaft aller Christen stärkenden Weise an einem Tag im Jahr zu feiern. Im Bewusstsein, dass letztlich nur der Geist Gottes die Einheit schaffen kann, nach der sich die Christinnen und Christen sehnen, soll dies zu Pfingsten, am Fest des Heiligen Geistes, geschehen. Der ökumenische Feiertag beinhaltet die Möglichkeit zur Feier von ökumenischen Gottesdiensten am Vormittag des Pfingstmontags, ohne dass eine besondere Genehmigung von den Pfarrern bei der Bistumsleitung eingeholt werden muss: Katholikinnen und Katholiken werden am Pfingstmontag von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Eucharistiefeier dispensiert, wenn sie den ökumenischen Gottesdienst besuchen. Die am Pfingstmontag stattfindenden Eucharistiefeiern und konfessionellen Gottesdienste sind so zu gestalten, dass das Gebet um die Einheit der Christen eine besondere Rolle spielt und auch darüber hinaus ökumenische Akzente gesetzt werden, z. B. durch Kollekten für ökumenische Initiativen.