BESCHLUSS
Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin sieht den Bedarf und die Notwendigkeit, Mitglieder von Pfarrgemeinderäten für ihre Aufgaben im Pfarrgemeinderat beim Aufbau einer lebendigen Gemeinde und Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche fortzubilden und zu qualifizieren. Dies betrifft insbesondere die Themenfelder:
- Kompetenzen, Befugnisse und Vetorecht des Pfarrgemeinderates als Pastoralrat einer Gemeinde einerseits und als Organ des Laienapostolats anderseits,
- Leitung und Moderationstechniken,
- Mediation.
Die Vollversammlung des Diözesanrats bittet den Diözesanratsvorstand, für ein geeignetes Fortbildungsangebot für Pfarrer, Vorstände und andere Mitglieder von Pfarrgemeinderäten zu Beginn der neuen Amtsperiode der Pfarrgemeinderäte Sorge zu tragen.
Begründung:
In vielen Gemeinden hat die Motivation und Bereitschaft, im Pfarrgemeinderat mitzuwirken, nachgelassen. Als nachdenklich stimmende Gründe werden häufig genannt:
- - unbefriedigende Sitzungskultur und Moderation,
- - unterschiedliche Auffassungen über tatsächliche Entscheidungsbefugnisse und daraus resultierende Konflikte untereinander und/oder mit dem Pfarrer,
- - die Konzentration auf organisatorische und praktische Fragen und Ausblenden pastoraler Aufgaben.
Fortbildungen, die zu einem umfassenderen Verständnis der Arbeit des Pfarrgemeinderates führen und Handwerkszeug für die Vorstandsarbeit vermitteln, könnten – gerade auch mit Blick auf den von den Bischöfen angestoßenen Dialogprozess – ein wichtiger Schritt sein, die Arbeit im Pfarrgemeinderat wieder attraktiver zu machen.