BESCHLUSS
Weiterentwicklung der ergänzenden Betreuung an katholischen Grundschulen in Berlin
Die Vollversammlung begrüßt die nachfolgenden Überlegungen des Sachausschusses
Bildung und Erziehung und beauftragt den Vorstand und die Sachausschussleitung, mit
der Bistumsleitung (insbesondere mit dem Dezernat Schule, Hochschule, und Erziehung)
und Elternvertretern / Elternvertretungen konkrete Schritte zur Umsetzung der folgenden
Punkte zu beraten.
1. Um die an vielen Orten neu entstandenen Strukturen der ergänzenden Betreuung1
und die Besonderheiten der Standorte genauer kennen zu lernen, soll auf wissenschaftlich
fundierter Grundlage eine Analyse des Ist-Zustandes vorgenommen werden.
Das EBO könnte hierzu z. B. die Katholische Hochschule für Sozialwesen als
Kooperationspartnerin gewinnen.
2. Im Schuldezernat muss eine verantwortliche Person, die auch für die pädagogischen
Belange der ergänzenden Betreuung verantwortlich ist, benannt werden.
3. Um im Sinne der Schülerinnen und Schüler ein ganzheitliches christliches Erziehungskonzept
verwirklichen zu können, soll die ergänzende Betreuung in die pädagogische
Gesamtkonzeption der Schule einbezogen werden. Erforderlich ist hierzu
die Einbeziehung der ergänzenden Betreuung bei der Evaluation.
4. Dort, wo an katholischen Schulen kein christlicher Träger für die ergänzende Betreuung
vorhanden ist, sollen Versuche unternommen werden, das christliche Erziehungskonzept
der Schule bekannt zu machen und möglichst von diesem mittragen zu
lassen.
5. Um die Profile der ergänzenden Betreuung pädagogisch und pastoral weiterzuentwickeln,
soll ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch unter den koordinierenden Erzieherinnen
und Erziehern an katholischen Grundschulen in Berlin ermöglicht und gefördert
werden.
6. Durch Maßnahmen der Personalentwicklung soll es möglich werden, vorhandene
qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher an der Einrichtung zu halten und durch die
Förderung der Ausbildung an der Katholischen Fachschule Edith Stein gut ausgebildete
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen.
7. Der Schulträger schafft die Voraussetzungen und fördert die Qualifizierung der Arbeit
durch Beratung, Supervision und (individuelle) Förderung der Erzieherinnen und Erzieher.
Er entwickelt hierzu ein eigenes Fortbildungsangebot.
8. Im Sinne der Verantwortung für die positive Entwicklung des Kindes soll es an allen
katholischen Schulen gesonderte Elternvertretungen für die ergänzende Betreuung
geben. Diese sollen mit der Schulleitung und den Schulgremien zusammenarbeiten.
Damit die Elternvertreterinnen und -vertreter an katholischen Schulen mit den Elternvertreterinnen
und -vertretern der ergänzenden Betreuung konstruktiv und gleichberechtigt
in den Schulgremien zusammenarbeiten können, soll der Schulträger die
Frage der Einrichtung eines Stimmrechts in den Schulgremien prüfen.
1 Mit Einführung des neuen Schulgesetzes in Berlin im Jahre 2005 wurden die bisherigen Horte in die
Schulstruktur integriert.
2 Dieses umfasst Angebote zur Kinder- und Jugendpastoral sowie grundlegende Kenntnisse in religiöser
Praxis.
9. Die Stärkung der Verbindung zwischen Schulen mit ihrer ergänzenden Betreuung
und den zugehörigen Gemeinden ist perspektivisch notwendig und bietet Raum für
pastorale Angebote. Dazu müssen die pastoralen Mitarbeiter der Gemeinde (evtl. des
Dekanates) mit den dafür Verantwortlichen an den Schulen zusammen ein Konzept
zur Ausgestaltung erarbeiten.
10. Da die ergänzende Betreuung wesentlicher Bestandteil des Schulprofils ist, muss
dies im Internetauftritt der Schulen sichtbar gemacht werden. Der Schulträger sorgt
dafür, dass alle katholischen Grundschulen die ergänzende Betreuung aussagekräftig
in ihrem Internetauftritt darstellen.