Meldung

Zusammenarbeit und Schwerpunktsetzung - Zur Zukunft der Pastoral im Erzbistum Berlin

BESCHLUSS

 

1. Bestandsaufnahme

Die Verkündigung der frohen Botschaft, der Heilszusage Gottes an alle Menschen guten Willens, ist eine stets neu zu leistende Aufgabe der Kirche, auch der Kirche im Erzbistum Berlin. Die Erneuerung der Pastoral im Erzbistum ist deshalb erforderlich. Kardinal Sterzinsky hat sie als das wichtigste Anliegen bezeichnet. Viele Hinweise dazu finden sich in den Beschlüssen des Diözesanen Pastoralforums und in den Pastoralen Leitlinien des Erzbischofs. Die Weitergabe des Glaubens ist in unserer Gesellschaft akut gefährdet. Immer weniger Kinder und Jugendliche werden durch die Kirche erreicht oder nach Erstkommunion oder Firmung dauerhaft gebunden. Ebenso ist zu beobachten, dass junge Erwachsene und Eltern in der pastoralen Begleitung zu wenig im Blick sind. Die Kirche schrumpft und erhebt auch nicht wahrnehmbar den Anspruch zu wachsen. Die bisherigen pastoralen Modelle und Angebote sind offenkundig nicht überzeugend, schon gar nicht attraktiv für die meisten Menschen, die in unseren Städten und Dörfern leben. Dies gilt besonders auch für die, die noch Kirchensteuern bezahlen.

Die finanzielle Situation ist bedrückend. Seit 1996 versuchte das Bistum Berlin, durch Einstellungsstopp und Werteverzehr (Rücklagen, Immobilien) den Personalplan 2005 durch einen sozialverträglichen Abbau von Personal und die Reduzierung von Sachmitteln zu erreichen, um der strukturellen Unterfinanzierung entgegenzuwirken. Das Ziel wurde verfehlt, mit dem Ergebnis einer größeren Verschuldung des Bistums als 1996. Die Antwort auf diese Situation war der Sanierungsplan vom Sommer 2003 mit den Beschlüssen zu den Gemeindefusionen, zum Stellenabbau und zur Aufgabe von pastoral genutzten Immobilien im Umfang von 25 %. Die Umsetzung dieser Beschlüsse hat in den Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen vielfach zu Verletzungen und Frustrationen geführt.

Es gelang der Bistumsleitung auch unter Einbeziehung der Gremien – Pastoralrat, Dekane, Seelsorgekonferenz, ebenso Diözesanrat – nicht, die Problematik transparent zu machen. Obwohl die Evangelische Landeskirche harte Einschnitte vornehmen musste, glaubte man im Bistum Berlin – Ordinariat und Gläubige – die finanziellen Probleme anders lösen zu können. Warnende Stimmen, dass Geld nur einmal ausgegeben werden könne, wurden ignoriert. Dieses Phänomen ist auch heute wieder gelegentlich zu beobachten. Die demografische Entwicklung (Stichwort: Zunahme des Anteils der Seniorinnen und Senioren) und die zu erwartenden sinkenden Kirchensteuereinnahmen (Stichworte: Arbeitslosigkeit, Steuerreform, Kirchenaustritte) werden die finanzielle Lage aber noch verschärfen. Schon heute gehört eine große Zahl der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmerinnen und –teilnehmer altersbedingt nicht mehr zu den Kirchensteuerzahlern.

Trotzdem ist die Lage weder hoffnungs- noch aussichtslos. Die Kirche im Erzbistum ist an vielen Stellen und in vielen Bereichen nach wie vor sehr lebendig und ist stark genug, den pastoralen Aufbruch zu wagen. Die Zahl der Katholiken im Stadtgebiet Berlin ist anhaltend hoch, einige Gemeinden verzeichnen einen großen Zulauf, das ehrenamtliche Engagement ist vielfältig (vom Kirchenchor bis zur Suppenküche) und stützt sich auf zahlreiche Helferinnen und Helfer. Die Caritas genießt hohes Ansehen. Die katholischen Kindergärten und Schulen können bei weitem nicht alle Bewerber aufnehmen. Zugleich gibt es neue Ansätze mit positiven Ergebnissen wie etwa das pastorale Zentrum „Forum der Jesuiten“, die Jugendkirche, die Katholische Akademie und – in Anlehnung an sie – die Künstlerseelsorge. Es gilt, die guten Erfahrungen und die Entwicklungsmöglichkeiten aus diesen und anderen Bereichen für eine neue Pastoral nutzbar zu machen.

2. Ansätze zu einer neuen Pastoral

Die Erneuerung der Pastoral meint nach Kardinal Sterzinsky keine Rückkehr zu einer alten Art und Weise, sondern Aufbruch zu neuen Formen. Diese Formen sollen theologisch durchdacht und geboten sein, den Zeitumständen entsprechen und gegebenenfalls andernorts schon erprobt worden sein. Sie müssen dem Grundauftrag der Kirche zur Diakonie, Verkündigung und Liturgie verpflichtet sein und die Kirche besser als derzeit in die Lage versetzen, dem Auftrag des Herrn gerecht zu werden, d.h. Zeugnis abzulegen und tätige Nächstenliebe zu praktizieren. Eine geeignete Form ist z.B. das Bibelteilen. Der Auftrag, missionarisch Kirche zu sein, verpflichtet das Erzbistum gegenüber allen Menschen.

Die Erneuerung der Pastoral innerhalb der Denkstrukturen „Wir Priester geben den Ton an, ihr Laien habt unseren Vorgaben zu folgen.“ ist nicht möglich. Wenn das stärkere ehrenamtliche Engagement Bedingung für die pastorale Erneuerung sein soll, müssen Bistumsleitung und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit sein, Laien in Haupt- und Ehrenamt konkrete Verantwortung – auch Leitungsverantwortung – zu übertragen. Priester und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst sollen verpflichtet werden, jährlich an qualifizierten Weiterbildungen teilzunehmen.

Derzeit versuchen fast alle Gemeinden, eine vollständige Pastoral aufrechtzuerhalten, wie sie aus volkskirchlichen Zusammenhängen erwachsen ist. In Zukunft ist eine verstärkte Schwerpunktsetzung und Profilbildung in einem größeren pastoralen Raum notwendig. Dies gilt jedenfalls für das Stadtgebiet Berlin und die an Berlin angrenzenden Gebiete Brandenburgs. Auch in den ländlicheren Gebieten Brandenburgs und in Vorpommern wird es Schwerpunktsetzungen geben. Allerdings werden diese Schwerpunkte möglicherweise nicht von allen getragen und sind auch nicht für alle erreichbar.

Schwerpunkte einer künftigen Pastoral sollten aus der Sicht des Diözesanrates sein:

  • Beheimatung der „aktiven“ Gläubigen in Gemeinden, Verbänden, Gemeinschaften und Gruppen (vorrangig eigenverantwortlich organisiert, im Wesentlichen ohne hauptamtliche Unterstützung)
  • Bindung der „Fernstehenden“ durch attraktive (oder erwartete) Angebote (Sakramentenspendung, Kindergärten, Schulen, Jugendarbeit, karitative Einrichtungen, Öffentlichkeit)
  • „Zäune und Hecken“: Menschen in verschiedenen Lebenssituationen sollen erreicht werden. Hier wird es einige hoch spezialisierte Angebote geben müssen. Dies ist nötig, um auch kompetent über aktuelle soziale und ethische Fragen Gehör zu erhalten. Dabei sind der Religionsunterricht an staatlichen Schulen, die Arbeit der Katholischen Akademie und der Katholischen Hochschule für Sozialwesen sowie die Präsenz in den Medien von besonderer Bedeutung. Neben den bekannten Profilen (Krankenseelsorge, Migranten, Ausländer u.a.), die verstärkt auf ehrenamtlicher Basis stattfinden sollten, sollten weitere niedrigschwellige Angebote Raum finden – vom offenen Skatabend der Gemeinde bis zu Jugendsegnungen.

Ohne die Beheimatung in einer Gemeinde oder Gruppe ist das missionarische Engagement an „Zäunen und Hecken“ nicht möglich. Daher bilden die beiden Ansätze gewissermaßen eine Klammer. „Leuchtfeuer“ mit großer Anziehungskraft werden immer einige wenige punktuelle Angebote sein, die wie Kindergarten, Schule, Krankenhaus, Altenheim oder Behindertenheim nicht flächendeckend vorhanden sind. Wichtig ist hier nicht der Versorgungsgrad der Gläubigen, sondern ob diese Einrichtungen eine christliche Identität haben. In der christlichen Identität zu wachsen, heißt, im Zeugnis glaubwürdiger, in den Aufgaben dienstbarer und in den Gemeinschaften kommunikativer und gastfreundlicher zu werden - in allem hinweisend auf die Feier der Mitte unseres Glaubens, die Jesus Christus ist.

3. Vielfältige Feiern

Das Evangelium muss überzeugend für die Menschen unserer Zeit und unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen verkündigt werden. Das bedeutet nicht die Anbiederung an eine bequeme Haltung, die nichts abverlangt. Kraft- und geistvolle Gottesdienste müssen die „Visitenkarte“ der Kirche sein. Dazu müssen die Vorsteher und Mitwirkenden regelmäßig qualifiziert werden. Neben den eucharistisch-sakramentalen Feiern müssen kirchliche Feier- und Segensformen entwickelt werden, die mit aussagestarken Symbolen auch Fernstehende erreichen. Ein Symposium zum pastoralen Aufbruch in Budweis hat dazu im Oktober vergangenen Jahres konkrete Beispiele vorgeschlagen: „z. B. Tauferinnerung mit gesegnetem Wasser und zärtlicher Geste; Gedenkfeier für Hinterbliebene, die einen Angehörigen oder Freund durch Selbstmord verloren haben; Totengedächtnis für Hinterbliebene, die für ihre Verstorbenen kein Grab oder Urnengrab haben; Neuanfang mit einem Segen beginnen; Segen abholen, um sich von Angst zu befreien; Segen erbitten, um ein Scheitern zu bewältigen; mit allen Sinnen feiern und einander mit Öl salben.“ Solche Feierformen sollen dort angeboten werden, wo es pastoral geboten erscheint.

4. Offene Angebote

Auch über die Gottesdienste hinaus sind pastorale Angebote für die nötig, die derzeit nicht erreicht werden. Sie müssen geisterfüllt, mutig, innovativ und kreativ sein, damit sie anziehend wirken können. Es ist zu hoffen, dass sich die Jugendkirche in diese Richtung entwickelt. Und es ist notwendig, dass weitere Projekte dazukommen. Weiter wichtig sind die Angebote, die sich für andere öffnen oder andere gezielt ansprechen: z. B. christliche Schulen und Bildungsangebote, Caritas, Dialog mit Politik und Gesellschaft, Angebote für Alleinerziehende oder für Migranten und Flüchtlinge. Gleichzeitig muss die Beheimatung der Gläubigen in den Gemeinden und Gruppen erhalten bleiben. Diese Gruppen sind wichtig, können sich auch häufig selbst organisieren und tragen. Aber offenbar sind unsere Gemeinde- und Verbandsgruppen nicht offen und anziehend genug, um in größerer Zahl neue Interessierte anzusprechen und an sich zu binden. Es geht um eine parallele Entwicklung und um das Überdenken des Mittel- und Personaleinsatzes. Die Unterschiede zwischen der Situation und den Erfordernissen in Stadt und Land, in der Territorial- und Kategorialseelsorge müssen sorgfältig bedacht werden. Die Schwerpunkte aber müssen in der Erneuerung und nicht beim Erhalt des Status quo gesetzt werden. Alle Angebote sind daraufhin zu überprüfen, ob sie anziehend für andere sind und nicht nur diejenigen ansprechen, die ohnehin schon dazugehören. Weitere Fusionen von Gemeinden sind für die Entwicklung von neuen Ansätzen nicht erforderlich. Vielmehr geht es um neue Formen der Kooperation.

5. Pastoral in den Gemeinden

Das pastorale Personal soll stärker für pastorale Aufgaben frei werden und nicht durch Verwaltungsaufgaben oder ähnliches gebunden werden. Diese Tätigkeiten können von Freiwilligen ehrenamtlich übernommen werden. Es wird entscheidend darauf ankommen, Freiwillige dafür zu finden und zu motivieren. Möglichst an allen Orten, an denen kirchliches Leben stattfindet, sollte es kompetente Ansprechpartnerinnen und –partner geben. In diesem Zusammenhang ist der Ansatz von Professor Zulehner interessant, „Korinthpriester“ für die Territorialgemeinden und „Pauluspriester“ für Gemeindegründungen und Gemeindeentwicklung einzusetzen (vgl. Vortrag vor der Vollversammlung am 8. März 2003). Die Vielfalt der pastoralen Dienste (Priester, Diakone, Pastoralreferenten /-innen, Gemeindereferenten/-innen und andere pastorale Mitarbeiter/-innen) ist auch künftig wichtig. Diese hauptamtlichen Verantwortlichen müssen für die neuen Aufgaben qualifiziert werden. Neben den eigentlichen pastoralen Feldern schließt dies Kommunikationsfähigkeit, neue Kooperationsformen und die Wertschätzung von Ehrenamtlichen ein. Die Hauptamtlichen im pastoralen Personal müssen für die pastorale Erneuerung stark gemacht werden, damit sie Freiwillige für die verschiedenen Aufgaben fördern können. Die so genannten technischen Dienste (Küster- und Hausmeisterdienste, Reinigung) in den Gemeinden werden in Zukunft nicht mit hauptamtlichem Personal ausgeführt, sondern durch Freiwillige übernommen. Freiwillige übernehmen die Dienste nicht als Lückenbüßer, sondern entsprechend ihren Talenten. Sie werden in die Verantwortung für die Leitung der Gemeinde eingebunden. Hierfür ist ein geeignetes Konzept für eine kollegiale Leitungsstruktur zu entwickeln. Zum Teil ist die Einbindung in die Leitungsverantwortung bereits über die vorhandenen Gremien Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand möglich. Durch Zusammenarbeit von mehreren Gemeinden kann die Verwaltung vereinfacht werden. Gemeinsame Sekretariate können für einen gezielteren Mitteleinsatz im Verwaltungsbereich sorgen. Erste Anlaufstellen für Interessierte sollte es aber – ehrenamtlich getragen - möglichst in allen Gemeinden geben. Bei der Kirchenmusik ist die Konzentration auf wenige, dann aber tatsächliche Schwerpunkte sinnvoll. Das Aufgabenprofil der Schwerpunktkirchenmusiker/-innen umfasst die Förderung und Begleitung der kirchenmusikalischen Arbeit in allen Gemeinden ihrer/seiner Region. Eine Honorierung des sonntäglichen Orgelspiels sollte in allen Gemeinden möglich sein.

6. Zusammenarbeit der Gemeinden

Die Gemeinden müssen verstärkt zusammenarbeiten. In größeren pastoralen Einheiten müssen Schwerpunkte gesetzt und besondere Profile entwickelt werden. Schwerpunktgemeinden sollen unter Berücksichtigung des pastoralen Raumes und der Verkehrsanbindung eine gemeindeübergreifende Funktion im technischen und im Verwaltungsbereich haben. Profile sollen in der Seelsorge - auch in den kategorialen Feldern - entwickelt werden. Kardinal Sterzinsky hat hierfür das Motto „Keiner kann alles, keiner kann nichts“ vorgegeben. Die Zusammenarbeit und Schwerpunktsetzung sind sowohl bei neuen pastoralen Angeboten als auch bei der Weiterentwicklung der bisherigen Formen notwendig. Die beste Kenntnis über mögliche Schwerpunkte und Profile liegt vor Ort. Die Festlegung von Profilen und Schwerpunkten wird dazu führen, dass gemeindliche Aufgaben nicht mehr umfassend und in derselben Art wie bislang übernommen werden können oder dass Lücken gerissen werden. Ehrenamtliche werden nicht für all das eintreten können, was in Zukunft nicht mehr von Hauptamtlichen geleistet wird. Es kommt also darauf an, dass die Gemeinden die pastoralen Erfordernisse vor Ort beschreiben und entscheiden, was sie aufgrund ihrer Erfahrungen und Möglichkeiten leisten können und wollen und was sie künftig weglassen werden.

Die Schwerpunkt- und Profilsetzung bedarf der qualifizierten Begleitung und Beratung, z.B. durch Gemeindeberater/-innen. Damit unnötige Doppelungen in den Angeboten vermieden werden und möglichst vielfältige Profile entwickelt werden können, ist ein koordiniertes Vorgehen auf Bistumsebene erforderlich. Die Gottesdienstzeiten müssen koordiniert, die Profile der Gottesdienste abgesprochen und geschärft werden (z. B. Familiengottesdienste). Wo Gemeinden Aufgaben aus der kategorialen Seelsorge übernehmen sollen, müssen die Freiwilligen dafür ausgebildet und kontinuierlich fortgebildet werden (z. B. Krankenbesuchsdienste). Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Aufgaben der kategorialen Seelsorge durch Gemeinden übernommen werden können. Manches wird entfallen müssen, auch wenn es über lange Zeit als Angebot bestanden hat. Für Haupt- und Ehrenamtliche ist ein Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten. Die Pastoralreferenten/-innen sollten bei der Entwicklung und Begleitung von Schwerpunkten und Profilen der pastoralen Erneuerung und bei der Qualifizierung von Freiwilligen eingesetzt werden. Die fremdsprachigen Missionen sollen in diesen Prozess der Zusammenarbeit und Schwerpunktsetzung integriert werden. Wo immer es möglich ist, soll die ökumenische Zusammenarbeit angestrebt werden. „Keiner kann alles, keiner kann nichts“ gilt auch hier.

7. Weitere Felder der Umstrukturierung und Veränderung

Das Setzen auf Kooperation und Profile ist bei weiter sinkenden Mitteln die einzige Möglichkeit, Voraussetzungen für eine wachsende Kirche zu schaffen. Das ständige Herunterfahren der Mittel in allen Bereichen führt nur zum verlängerten Verwalten des Untergangs. Die pastorale Erneuerung muss ein verbindlicher Prozess sein. Er erfordert eine professionelle Begleitung der Beteiligten. Die einzelnen Schritte im Prozess müssen anhand von Erfahrungsberichten ausgewertet werden. Die Auswertung soll helfen, kontinuierlich die Qualität der pastoralen Angebote zu verbessern. Es müssen geeignete Verfahren entwickelt werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich zunächst nicht auf den Prozess einlassen wollen, doch dazu zu bewegen. Gegebenenfalls muss es bei einer dauerhaften Verweigerung weitere Konsequenzen geben. Bei der Zulassung zur Weihe von Priestern und Diakonen ist darauf zu achten, dass sie geeignet und willens sind, pastoral im beschriebenen Sinne zu wirken und auf Gemeinden mit der notwendigen Offenheit und Kommunikationsbereitschaft zuzugehen. Das Erzbischöfliche Ordinariat und der Pastoralrat werden aufgefordert, andere Kooperationsmodelle in den anderen deutschen Diözesen und in anderen Ländern zu vergleichen und ggf. dort gewonnene Erkenntnisse für die pastorale Entwicklung im Erzbistum zu nutzen.

Den Gemeinden muss eine größere finanzielle Autonomie zugestanden werden. Es soll nach geeigneten Wegen gesucht werden, den Kirchensteuerzentralismus aufzuheben. Einnahmen und Ausgaben des Erzbistums sind auf allen Ebenen transparent darzustellen.

Auch im Erzbischöflichen Ordinariat ist die Umgestaltung fortzusetzen. Die Kräfte müssen nach den neuen Erfordernissen gebündelt werden, ggf. müssen Vorgänge und Prozessabläufe neu organisiert werden. Hier ist wie in den fusionierten Gemeinden zu beachten, dass nicht mit deutlich weniger Personal alle bisherigen Aufgaben im gewohnten Umfang erledigt werden können. Es gehört auch zum verantwortlichen Umgang mit den Mitteln, dass nicht oder schlecht genutzte Räume in den Gemeinden aufgegeben werden. Dies gilt insbesondere für Immobilien mit hohem Sanierungsbedarf. Der Abbau von nicht benötigten Immobilien soll entsprechend dem Sanierungsplan konkret vorangetrieben werden. Möglichkeiten der Refinanzierung von Räumen müssen stärker in den Blick genommen werden. Der Erhalt von Arbeitsplätzen in der Kirche, insbesondere im pastoralen und karitativen Bereich, muss Vorrang vor dem Erhalt von Gebäuden haben. Denn anziehend wird die Botschaft Jesu durch Menschen, die von seinem Geist erfüllt sind und sich für andere einsetzen.

Bei aller Notwendigkeit von zum Teil schwerwiegenden Änderungen in der Pastoral dürfen die Beteiligten nicht überfordert werden. Die Ortskirche besteht aus den Gläubigen, Ehren- und Hauptamtlichen wie sie eben hier im Erzbistum leben. Alle Veränderungen verlangen daher eine realistische Einschätzung der Möglichkeiten und Fähigkeiten der handelnden Personen, gleich auf welcher Verantwortungsebene. Gefragt sind also auch Demut, Geduld und die Bereitschaft zu Umkehr und Versöhnung, wenn eine veränderte Pastoral gelingen soll.

8. Anmerkungen zum „Plan 2009“

Der Plan 2009 steht unter der Überschrift „Sanieren – Konzentrieren – Profilieren“. Es wird nicht deutlich, welches Erneuerungspotential für die Pastoral im Erzbistum in dem Modell von Schwerpunkt- und Profilgemeinden liegt. Auf die Erneuerung der Pastoral wird es aber, neben aller Notwendigkeit der wirtschaftlichen und finanziellen Konsolidierung, besonders ankommen. Die dem Text ‚Unser Vertrauen’ des Diözesanen Pastoralforums entnommenen Passagen stehen ohne Bezug zum Folgenden. Es gibt keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen den Ansprüchen des Textes und den vorgeschlagenen Maßnahmen. Dies wird dem Text und den Beratungen des Diözesanen Pastoralforums nicht gerecht. Die Gruppe, die den ‚Plan 2009’ erarbeitet hat, erklärt, dass sie es nicht leisten kann, die künftige pastorale Bedeutung aller institutionellen Bereiche und Lebensäußerungen des Erzbistums theologisch und ökonomisch zu begründen. Diese Begründung zur Vorbereitung einer Prioritätensetzung wäre schon am Ende des Diözesanen Pastoralforums notwendig gewesen. In der aktuellen Finanzkrise ist sie es umso mehr. Daher schlägt der Diözesanrat vor, im Pastoralrat die Diskussion über die theologischen Begründungen für die Prioritätensetzung im Erzbistum zu führen, bevor Entscheidungen zur Umstrukturierung der Pastoral getroffen werden. Dazu sind die Vorlagen für die im Anschreiben zum ‚Plan 2009’ genannten übrigen Bereiche erforderlich.

8.1. Schwerpunkt- und Profilgemeinden
Das Verhältnis zwischen den Schwerpunktgemeinden und den Profilgemeinden ist noch nicht deutlich. Es geht aus dem Plan auch nicht hervor, ob die Bistumsleitung bereits Kriterien für mögliche Schwerpunkte und Profile beschrieben hat. Die Dekanate brauchen zur Entwicklung von Konzepten für die Schwerpunkt- und Profilgemeinden klarere Angaben, wie sie ausgestattet werden können und woher die Ressourcen kommen. Die Unterschiede zwischen Berlin, Brandenburg und Vorpommern müssen bei der Entwicklung von Schwerpunkten und Profilen berücksichtigt werden.

8.2. Entwicklung von Zusammenarbeit
Der Plan 2009 setzt verstärkt auf Zusammenarbeit, Vernetzung und Offenheit der Gemeinden. Unklar ist, wie diese Zusammenarbeit entwickelt werden kann und was geschieht, wenn sich Einzelne (Gemeinden oder Verantwortliche) der Zusammenarbeit verweigern. Für den Diözesanrat ist besonders wichtig, dass die Laien verantwortlich in die Zusammenarbeit einbezogen werden.

8.3. Qualifizierung der Hauptamtlichen
Notwendig ist die kontinuierliche Qualifizierung der Hauptamtlichen im pastoralen Dienst für neue pastorale Ansätze. Verstärkt gefordert sind Kooperationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit sowie die Eignung, Ehrenamtliche für die neuen Aufgaben zu fördern und sie an der Verantwortung für die Leitung der Gemeinden zu beteiligen.

8.4. Zentrale technische Dienste
Es muss verdeutlicht werden, wo die zentralen Dienste eingerichtet werden (z.B. im Verantwortungsbereich des Dekans). Die Zentralisierung darf nicht dazu führen, dass pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort in den Gemeinden zusätzliche Verwaltungsaufgaben übernehmen. Möglicherweise ist die Anstellung von Verwaltungsleiterinnen und –leitern sinnvoll, damit tatsächlich Dienstleistungen für alle Kirchengemeinden erbracht werden können. Vor dem Aufbau von Zentralsekretariaten sind die Art der zu leistenden Aufgaben, der Arbeitsanfall und der zeitliche Umfang zu erfassen. Beim Gebäude- und Grundstücksservice sollte die Zentralstelle Verbindungen zu geeigneten Firmen aufbauen. Die beste Kenntnis über die Notwendigkeiten für den Erhalt der Liegenschaften liegt aber vor Ort. Sinnvoller als technische „Inspektoren“ für einen größeren pastoralen Raum sind daher Verantwortliche in den Gemeinden. In Betracht kommt eine pauschale Vergütung von Verantwortlichen in jeder Gemeinde (wie etwa bei den Rendanturen), die die Liegenschaften kontrollieren, die den Kontakt zur Zentralstelle halten, damit nötige Reparaturen veranlasst werden können, und die kleinere Schäden selbst beheben.

8.5. Stellenabbau beim technischen Personal
Es fehlen konkrete Angaben zur Umsetzung des geplanten Stellenabbaus. Der Stellenabbau nach dem Sanierungsplan hat sich – entgegen den Ankündigungen – nicht vom Stellenabbau in Wirtschaftsunternehmen unterschieden. Im Umgang mit den – zu einem großen Teil langjährigen - Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erweist sich, ob die Kirche den Ansprüchen ihrer Soziallehre gerecht wird. Der weitere Abbau von bezahlten Stellen soll nach Auffassung des Diözesanrates durch einen konsequenten Wiederbesetzungsstopp, Möglichkeiten der Altersteilzeit und möglichst nicht durch weitere betriebsbedingte Kündigungen erreicht werden.

8.6. Eigenmitteleinsatz der Gemeinden
Der Sanierungsplan hat es den Gemeinden gestattet, nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung Eigenmittel aus regelmäßig wiederkehrenden Einkünften (z.B. Mieteinnahmen) für die Finanzierung des technischen Personals einzusetzen. Der Plan 2009 macht hierzu keine Angaben. Der Diözesanrat hält es für sinnvoll, dass Eigenmittel für Personal- wie auch für Sachkosten eingesetzt werden können. Außerdem sollte ein Solidarfonds eingerichtet werden, der aus den Eigenmitteln der Gemeinden gespeist wird.

8.7. Kategoriale Seelsorge
Die kategoriale Seelsorge sollte auf neue Felder überprüft werden (z.B. Urlauberseelsorge). Bei allen bestehenden kategorialen Seelsorgefeldern sollten weitere Überlegungen zur Profilierung angestellt werden, für einige Felder fehlt das im Plan 2009 (z.B. Frauenseelsorge). Eine Konzentration (z.B. auf Orte und Anlaufstellen) sowie die weitere ökumenische Vernetzung sind auch hier denkbar.

Bei der Krankenhausseelsorge sind die Kriterien für die vorgeschlagene Auswahl der Krankenhäuser nicht nachvollziehbar. Beim Rückzug aus der hauptamtlichen Krankenhausseelsorge sind mit den Partnerinnen und Partnern aus der Ökumene geeignete Absprachen zu treffen, damit nicht unnötigerweise ganze Bereiche ohne Krankenhausseelsorge auskommen müssen, während es an anderen Stellen zu Doppelungen kommt.

8.8. Umsetzung des Planes
Zunächst ist in den pastoralen Räumen (z.B. Dekanaten) eine gründliche Bestandsaufnahme der pastoralen Situation erforderlich. Dabei müssen auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Region bzw. des Stadtteils in den Blick genommen werden, damit geeignete Profile für die Situation vor Ort entwickelt werden können. Die Aufgaben der Dekanate im Prozess müssen näher beschrieben werden. Für die Umsetzung des Planes sind ein strukturierter Prozess und eine Begleitung in der Art der Gemeindebegleitung beim Sanierungsplan notwendig. Aufgrund von Umfang und Anforderungen der Aufgabe ist für eine Supervision des Begleitungsteams durch externe Kräfte zu sorgen. Ein besonderer Schwerpunkt muss auf die Motivierung von Ehrenamtlichen gesetzt werden, auf die neue Aufgaben und eine neue Qualität von Verantwortung zukommen. Dem Diözesanrat ist bis zur Vollversammlung im Herbst 2005 mit Begründung darüber zu berichten, welche Punkte dieser Stellungnahme in den Plan 2009 aufgenommen bzw. welche abgelehnt werden.

9. Adressaten der Stellungnahme

Die Stellungnahme richtet sich an Kardinal Sterzinsky und die gesamte Bistumsleitung. Sie soll über geeignete Medien auch den Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen im Erzbistum zur Kenntnis gegeben werden.

Der Diözesanrat soll bis Ende 2005 mit geeigneten Instrumenten und Partnern Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements entwickeln. Hierin sind gleichermaßen einzubeziehen:
- Bistumsleitung und Erzbischöfliches Ordinariat
- Gemeinden und Dekanate
- die Seelsorgeeinheiten der kategorialen Seelsorge.