Meldung

Diözesanrat bestärkt Erzbischof Koch in der Umsetzung
der Orientierungshilfe zur gemeinsamen Teilnahme an der Eucharistie
von konfessionsverbindenden Paaren

PRESSEMITTEILUNG

Mit einem Schreiben an Erzbischof Heiner Koch hat der Vorstand des Diözesanrates ihn darin bestärkt, Priestern wie Gläubigen gegenüber deutlich zu machen, dass die Orientierungshilfe handlungsleitend ist für die seelsorgliche Begleitung konfessionsverbindender Paare im Erzbistum.

Ein solches Signal sei von besonderer Bedeutung für jene Paare, die ihre konfessionelle Verschiedenheit in ökumenischer Selbstverständlichkeit leben. „Wenn deren gemeinsamer Weg sie in die katholische Gemeinde führt und sie ihre Verbundenheit in Christus auch gemeinsam in der Eucharistie feiern wollen, so ist dies Grund großer Freude und darf nicht Anlass zu misstrauischer Beobachtung sein“, heißt es in dem Schreiben.  

Der Vorstand begrüßt die Ankündigung des Erzbischofs, auf Grundlage der Orientierungshilfe in den diözesanen Gremien zu beraten. Dabei ist er der Überzeugung, dass es um Fragen der Umsetzung und der konkreten Ausgestaltung geht, nicht aber darum, hinter der grundsätzlichen Ausrichtung der Orientierungshilfe und ihren Empfehlungen zurückzubleiben.

Damit das Thema im Erzbistum breit diskutiert wird, ermuntert der Vorstand die Räte in den Gemeinden und Pfarreien, gemeinsam mit ihrem pastoralen Personal eine offene Haltung den Mitgliedern ihrer Gemeinde gegenüber fortzusetzen beziehungsweise zu erarbeiten, die gemeinsam mit ihrer evangelischen Partnerin oder ihrem evangelischen Partner Eucharistie feiern wollen.  

Berlin, 03. September 2018

Diana S. Freyer
Geschäftsführerin des Diözesanrates