Vorstand

Dem Vorstand in der
Amtszeit 2023-2026 gehören an:


Der Vorstand des Diözesanrats für die Amtszeit 2023-2026

Sie wollen Kontakt zum Vorstand aufnehmen? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

Dr. Karlies Abmeier (Vorsitzende)
Hinzugewähltes Mitglied der Vollversammlung

Julian Kannenberg
Katholische Studierendengemeinde Berlin

Maria Elisabeth Grosch (stellvertretende Vorsitzende)
Pfarrei Hl. Theresa von Avila, Berlin Nordost

Christoph Singelnstein
Hinzugewähltes Mitglied der Vollversammlung

Ute Rosenbach
Pfarrei Johannes Bosco, Berliner Südwesten

Ulrich Höckner
Pfarrei St. Otto, Greifswald

Marie-Hélène Müßig (stellvertretende Vorsitzende)
Pastoraler Raum Wilmersdorf-Friedenau

Dr. Reinhold Thiede
Pfarrei St. Elisabeth, Tiergarten-Wedding

Anja Pfeffermann
Hinzugewähltes Mitglied der Vollversammlung


Der Vorstand des Diözesanrats

  • führt die Beschlüsse der Vollversammlung und des Geschäftsführenden Ausschusses durch; er entscheidet in Fragen, die zwischen den Sitzungen der Vollversammlung und des Geschäftsführenden Ausschusses zu regeln sind, in Fragen, die nicht der Vollversammlung und dem Geschäftsführenden Ausschuss vorbehalten sind, und in allen Fragen, die ihm diese Satzung, die Vollversammlung oder der Geschäftsführende Ausschuss überträgt.
  • schlägt die Tagesordnung für die Sitzungen der Vollversammlung und des Geschäftsführenden Ausschusses vor.
  • beruft aus dem Kreis der Mitglieder des Diözesanrats und deren Stellvertretern die Mitglieder der Sachausschüsse und Regionalausschüsse, dazu sachkundige Personen (Berater).
  • vertritt den Diözesanrat in den regelmäßigen Besprechungen mit dem Generalvikar und den leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bischöflichen Ordinariates, um sich gegenseitig zu informieren und gemeinsame Aufgaben zu beraten.
  • stimmt mit dem Generalvikar die Bestellung der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers des Diözesanrats ab.
  • beantragt beim Generalvikar die erforderlichen Mittel für die laufende Arbeit, erstellt den Haushalt und überwacht dessen Durchführung. Er kann damit einen Rechtsträger beauftragen.

Geschäftsordnung des Vorstands