Meldung

Geflüchtete unterstützen – Integration fördern:
Ermutigung und Orientierung durch den Diözesanrat und das Erzbistum Berlin

BESCHLUSS

Im Erzbistum Berlin haben sich in den vergangenen zwei Jahren sehr viele Katholikinnen und Katholiken auf beeindruckende Weise in der Unterstützung Geflüchteter engagiert. Um Einzelne und Gemeinden in dieser Arbeit zu bestärken, erklärt der Diözesanrat:

1. Unsere Kirchengemeinden, Verbände und Einrichtungen sollten als „Initiatoren einer wahren und wirklichen Kultur der Aufnahme“1 erkennbar sein und prüfen, in welchen Weisen sie die Integration von Geflüchteten auch künftig kontinuierlich fördern können, etwa indem sie Wohnraum zur Verfügung stellen. Durch mehr Koordination und Vernetzungsangebote werden sie hierbei unterstützt.

2. Begegnung und Beziehung können Solidarität und Vertrauen schaffen. Indem wir als Katholikinnen und Katholiken diese Begegnungen mit unseren neuen Nachbarinnen und Nachbarn suchen und aktiv befördern, arbeiten wir integrierend: Begegnungen ermöglichen die Teilhabe der Geflüchteten, verändern unsere Sichtweisen voneinander und lassen ein neues Miteinander entstehen. Kirchengemeinden bieten hierfür eine wichtige Infrastruktur und werden von anderen Akteurinnen und Akteuren sehr geschätzt.

3. Im Raum der Kirche sollen schutzbedürftige und hilfesuchende Menschen Aufnahme finden und Annahme erleben: Dies gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Menschen mit Behinderungen, Menschen in Trauer, Alleinerziehende…
Ihre Anliegen, Nöte und Hoffnungen sind in die gemeindliche Arbeit und in die pastoralen Konzepte zu integrieren. Das bedeutet die Öffnung, Bekanntmachung und Vernetzung bestehender Angebote ebenso wie die Erweiterung gewohnter Planungen durch die Beteiligung der betreffenden Personengruppen.

4. In der Arbeit mit geflüchteten Menschen kann erfahrbar werden, dass Gottes Liebe allen Menschen gilt. Gleichwohl können wir als katholische Kirche spirituelle Heimat insbesondere für Christinnen und Christen bieten. Diakonie und Seelsorge sind zwei Seiten desselben Auftrags, die sich gegenseitig befruchten und die Besonderheit kirchlicher Flüchtlingsarbeit ausmachen.

 

„Die Christen müssen nämlich Initiatoren einer wahren und wirklichen Kultur der Aufnahme sein, die die echten menschlichen Werte der anderen über alle Schwierigkeiten hinaus zu schätzen weiß, die das Zusammenleben mit jemandem, der von uns verschieden ist, mit sich bringt.“ (EM 39) „Deshalb muss die gesamte Kirche des Aufnahmelandes sich gegenüber den Migranten betroffen und bewegt fühlen.“ (EM 41)

„Mehr noch als den Nächsten sieht der Christ im Fremden das Antlitz Christi selbst. Er wird in einer Krippe geboren und flieht als Fremder nach Ägypten […]. In der Fremde geboren und mit einer Abstammung außerhalb des Vaterlandes (Lk 2, 4–7), hat er unter uns gewohnt (Joh 1, 11.14) und verbrachte sein öffentliches Leben auf Wanderschaft, indem er durch „Städte und Dörfer“ zog (Lk 13,22; Mt 9,35). Als Auferstandener erscheint er, noch fremd und unerkannt, auf dem Weg nach Emmaus zwei seiner Jünger, die ihn erst beim Brotbrechen erkannten (Lk 24, 35).
Die Christen stehen also in der Nachfolge eines Wanderers, „der keinen Ort hat, wo er sein Haupt hinlegen kann (Mt 8, 20; Lk 9, 58).“
Päpstliche Instruktion: Erga migrantes 15

 

5. Die Arbeit für und mit Geflüchteten ist nicht immer nur positiv und bereichernd. Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingsarbeit erfahren auch in negativer Hinsicht, dass Wertvorstellungen deutlich divergieren. Oftmals sind vor allem Geschlechterrollen und Erziehungsmethoden problematisch. Hier bedarf es der Vermittlung, in kritischen Fällen der professionellen Unterstützung. Dabei kann auch auf die Vielfalt professioneller Dienste unter dem Dach der katholischen Kirche im Erzbistum zurückgegriffen werden. Gewalt und sexuellem Missbrauch ist entgegenzuwirken und sie sind anzuzeigen. Projekte, die den Dialog über divergierende Werte anstoßen oder auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (insbesondere von Mädchen und Frauen) thematisieren, sind zu befördern. Als Christinnen und Christen sind wir besonders aufgerufen, uns selbstbewusst für Menschenrechte und Nächstenliebe stark zu machen.

6. Interreligiöses und ökumenisches Zusammenwirken in der Flüchtlingsarbeit, aber auch das gemeinsame Engagement mit Kirchenfernen und Nichtgläubigen schafft neue Allianzen. Sich gemeinsam für die Belange von Geflüchteten stark zu machen, fördert die Ökumene, den interreligiösen Dialog und die Öffnung der Gemeinden auf das Gemeinwesen hin.

7. Ängste vor „Überfremdung“, Identitätsverlust oder materiellen Einschränkungen, die die Ankunft der Flüchtlinge mitunter mit sich bringt, müssen ernst genommen und thematisiert werden: In den Gemeinden, Verbänden und Einrichtungen des Erzbistums sollte dafür Raum geschaffen werden.

8. Der Einsatz für Menschen in Not entspricht dem Evangelium. Zugleich ist der Einsatz für Benachteiligte eine politische Stellungnahme und bedarf der öffentlichen Artikulation.
Dies gilt auch in Hinblick auf Fragen der Familienzusammenführung oder Abschiebepraxis.

9. Als kirchliche Akteurinnen und Akteure stellen wir uns auch gegen jegliche Form von (gruppenbezogener) Menschenfeindlichkeit, unabhängig davon, wer diese äußert. Das Gespräch über extreme populistische oder latente wie offen rassistische Äußerungen ist dennoch zu führen: Haltungen und Parolen, die Ausgrenzung, Hass oder Intoleranz ausdrücken, können von Katholikinnen und Katholiken nicht geduldet werden. Der Diözesanrat arbeitet an der Entwicklung von praktischen Hilfen zur Stärkung der Argumentationsfähigkeit der Gemeinden mit.

 

Die römisch-katholische Kirche positioniert sich in der Frage der Migration sehr eindeutig:

  • Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs: Instruktion Erga migrantes caritas Christi (Die Liebe Christi zu den Migranten)
  • Leitsätze des kirchlichen Engagements für Flüchtlinge: Arbeitshilfen Nr. 282 (DBK)
  • Integration fördern - Zusammenleben gestalten: Die deutschen Bischöfe Nr. 77
  • Handreichung zu aktuellen Fragen des Kirchenasyls (DB-Kommission Nr. 42)

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