Beschluss

Erhaltenswerte Immobilien zukunftstauglich machen – Eckpunkte für ein Klimaschutzkonzept im Erzbistum Berlin

 Antragstext[1]

Das Erzbistum Berlin wird aufgefordert ein Klimaschutzkonzept zu erarbeiten, das insbesondere die Rahmenbedingungen für die Gebäudekonzepte (Flächennutzungs- und Klimaschutzkonzepte) der einzelnen Pfarreien beschreibt. Der Diözesanrat bietet seine Mitarbeit bei der Erstellung an. Das Klimaschutzkonzept des Erzbistums kann sich an dem Klimaschutzgesetz der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) orientieren und sollte folgende Eckpunkte enthalten:

–  Die Gebäudekonzepte der Pfarreien bauen auf der Erhebung von D:4 auf und beinhalten den Ist-Stand zu Flächen und Bedarfen sowie Planungen für die Nutzung der Flächen in den nächsten zehn Jahren.

– Das Erzbistum Berlin richtet einen Klimaschutzfonds mit einem Jahresbudget von 1,5 Mio € pro Jahr ein. Dies entspricht etwa 0,5 % des Jahresetats unseres Bistums. Aufbauend auf den Gebäude­konzepten der Pfarreien (vgl. Bistum Bamberg[2] oder Bistum Freiburg[3]) und ergänzend zu staatlichen Förderprogrammen dient der Klimaschutzfonds dazu, Pfarreien bei der Umsetzung der Treibhausgasneutralität zu unterstützen.

– Die Vergabe von Mitteln aus dem Klimaschutzfonds erfolgt grundsätzlich subsidiär, d. h. mögliche Zuschüsse aus Bundes- oder Landesmitteln sowie kommunalen Zuschüssen müssen vorrangig beantragt werden. Mit den Mitteln aus dem Klima­schutzfonds wird der Zuschuss auf maximal 80% aufgestockt. 

– Die Vergabe der Mittel aus dem Klimaschutzfonds könnte sich beispielsweise an dem Klimaschutzgesetz der EKBO[4] oder dem Klimaschutzfonds des Erzbistums Freiburg[5] orientieren. Einige wesentliche Punkte hierzu werden im Folgenden genannt:

  • Aus dem Klimaschutzfonds werden Maßnahmen zur Vermeidung von Treibhausgas­emissionen (CO2 und andere Treibhausgase) finanziell gefördert.
  • Es wird eine Anlaufstelle mit fachkompetenter Besetzung für die Unterstützung der Pfarreien bei der Beantragung staat­licher Fördermittel eingerichtet.
  • Die Vergabe der Mittel erfolgt an Pfarreien, die ihre Verbräuche im Grünen Daten­konto erfassen und über ein Gebäudekonzept verfügen.
  • Die Bauordnung des Erzbistums vom 05.12.2006 wird überarbeitet mit dem Ziel der Verankerung des Klimaschutzfonds und konkreter Anforderungen an Baumaßnah­men unter Beachtung des Klimaschutzes(z. B. neue Heizungen mit fossilen Brenn­stoffen sind zukünftig nicht mehr zulässig).

 

Begründung

Etwa 80 % der CO2-Emissionen des Erzbistums stammen aus der Beheizung der Immobilien. Diese CO2-Emissionen müssen in den nächsten zwei Jahrzehnten auf Netto Null gebracht werden. Hierfür ist aufgrund der langen Investitionszyklen im Baubereich eine voraus­schauende Planung erforderlich. Der Diözesanrat im Erzbistum Berlin hat in seiner Frühjahrs­vollversammlung am 13.03.2021 in seinem Beschluss einstimmig die Bistumsleitung aufgefordert, „bis Juni 2022 ein Konzept vorzulegen, mit dem gesichert wird, bis spätestens 2040 in den Verantwortungsbereichen des Bistums die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Das Konzept sollte konkrete Maßnahmenvorschläge für alle Pfarreien und Orte kirchlichen Lebens beinhalten.“[6]

Für ein solches Konzept muss, zunächst geklärt werden, wie umfassend die Räume der Immobilien genutzt werden und ob die Nutzung eine ständige Beheizung rechtfertigt. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die Nutzung der Gebäude im bisherigen Umfang sinnvoll ist oder ob man sich von einigen Immobilen besser trennen sollte. Bei dieser Prüfung müssen die pastoralen Belange der jeweiligen Pfarrei berücksichtigt werden. Die Bauabteilung des Erzbischöflichen Ordinariats geht von einer teilweise so geringen Nutzung aus, dass über das gesamte Bistum gerechnet eine Flächenreduktion um 40 % möglich und erforderlich erscheint. Eine Verringerung der beheizten Fläche dient zweifelsohne dem Klimaschutz, reicht aber allein für die notwendige Reduktion der Treibhausgasemissionen nicht aus. Wenn geklärt ist, welche Gebäude für den laufenden Betrieb erhaltenswert sind, müssen diese so ertüchtigt werden, dass sie perspektivisch treibhausgasneutral bewirtschaftet werden können. Da die Pfarreien als Körperschaften des öffentlichen Rechts einerseits selbstständig handelnde juristische Personen sind, andererseits aber auch in die Strukturen des Erzbistums eingebunden sind und besonders beim Erhalt und Betrieb von Gebäuden von Zuwendungen des Erzbistums abhängig sind, ist eine Kopplung der Zuwendungen für den Erhalt und Betrieb der Immobilien an ein Flächennutzungs- und Klimaschutzkonzept zu knüpfen. Um Zuwendungen aus einem anzustrebenden „Klimaschutzfonds“ zu erhalten, sind die Pfarreien verpflichtet entsprechende Gebäude­konzepte vorzulegen. Die Rahmenbedingungen für die Gebäudekonzepte der Pfarreien sollten in dem Klimaschutzkonzept des Erzbistums beschrieben sein. Die EKBO hat in ihrem Klimaschutzgesetz[7] diese Voraussetzungen – Flächennutzungs- und Klimaschutzkonzept (hier Gebäudekonzept) – für eine Förderung festgelegt.

Die Einrichtung eines Klimaschutzfonds würde es den Pfarreien und dem Erzbistum ermög­lichen, auf staatliche Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen zurückgreifen zu können, die derzeit reichlich zur Verfügung stehen. Aber auch die Pfarreien müssten nicht nur prüfen, welche Flächen sie tatsächlich benötigen, sondern auch in die Planung einbe­ziehen, welche finanziellen Spielräume durch den Verkauf, die Vermietung oder durch anderweitige Nutzung der Flächen geschaffen werden können. In Anlehnung an das Vorgehen der EKBO wäre für den Klimaschutzfonds folgende Rechnung möglich: Die CO2-Emissionen der Immobilien im Erzbistum Berlin betragen nach Schätzungen derzeit ungefähr 12.000 t CO2 pro Jahr, die Einlage in den Klima­schutzfonds orientiert sich an dem CO2-Preis der EKBO von 125 € pro t CO2. Daraus ergibt sich eine Jahresbudget von 1,5 Mio € pro Jahr. Dies entspricht etwa 0,5 % des Jahresetats unseres Bistums. Mit dem Klimaschutzfonds könnte – ergänzt durch Förderungen seitens des Bundes, der Länder oder der Kommunen, Eigenmittel der Pfarreien und Spenden – ein Investitionsvolumen von bis zu 4 Mio. € / Jahr erreicht werden. Damit wären der vielerorts vorhandene Instandhaltungsrückstau und der Klimaschutz gleichzeitig finanziert. Durch die Kopplung des Klimaschutzfonds an die CO2-Emissionen wird der Fonds bei abnehmenden CO2-Emissionen automatisch kleiner. Ein Teil der Mittel könnte durch Umwidmung der Zuwendung für den Bauunterhalt gewonnen werden.

 

Beschlossen von der Vollversammlung des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Berlin
am
7. Mai 2022 in Frankfurt (Oder).

 


[1] Die Veröffentlichung des Beschlusses soll zum besseren Verständnis gemeinsam mit der Begründung erfolgen.

[2] https://downloads.eo-bamberg.de/4/397/1/68358563572956926220.pdf

[3] http://www.ebfr.de/html/media/dl.html?v=292895

[4] https://www.ekbo.de/fileadmin/ekbo/mandant/ekbo.de/1._WIR/10._Umwelt-und_Klimaschutz/Aktuelles/DS27_B_Klimaschutzgesetz_beschlossene_Fassung_201029.pdf

[5] https://www.ebfr.de/bildung-gesellschaft/gesellschaftliches-engagement/schoepfung-und-umwelt/klimaschutz-fonds/

[6] https://www.dioezesanrat-berlin.de/veroeffentlichungen/aktuelle-meldungen/meldung/news-title/konzept-zur-treibhausneutralitaet-im-erzbistum-berlin-6007/

[7] https://www.ekbo.de/fileadmin/ekbo/mandant/ekbo.de/1._WIR/10._Umwelt-und_Klimaschutz/Aktuelles/DS27_B_Klimaschutzgesetz_beschlossene_Fassung_201029.pdf