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§218 beibehalten und werdende Mütter unterstützen

Dr. Karlies Abmeier (Foto: Walter Wetzler)

Vor dem Hintergrund der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene erklärt die Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Berlin Dr. Karlies Abmeier:

Ich nehme mit Sorge wahr, dass die Streichung von Paragraf 218 StGB als Forderung aus der SPD in die aktuellen Koalitionsverhandlungen eingeführt wurde. Die in Deutschland geltenden Regelungen wirken ausgleichend zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der werdenden Mütter und dem Schutz ungeborenen Lebens. Es ist falsch, §218 aus Prinzip anzutasten. Das Beratungskonzept für ungewollt Schwangere im Schwangerschaftskonflikt ist gesellschaftlich anerkannt und rechtssicher.

Als Gesellschafft muss uns weniger die Streichung des Paragrafens im Strafgesetzbuch beschäftigen, sondern die Zahl von über 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr. Wie sich bei den Beratungen zeigt, spielen neben persönlichen Lebensumständen immer wieder auch materielle Sorgen und berufliche Unsicherheiten eine Rolle. Wir müssen werdende Mütter besser begleiten und unterstützen und die Rahmenbedingungen für Kinder und Familien insgesamt verbessern.

Eine mögliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchsrechts darf keinesfalls zu einer Schwächung des staatlichen Schutzes für das ungeborene Kind führen. Wenn eine Debatte darüber geführt wird, bedarf es in jedem Fall einer umfassenden Betrachtung der rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Aspekte. Koalitionsgespräche sind dafür nicht der richtige Ort.