Meldung

Änderung der Satzung

In der Satzung wird § 9 wie folgt geändert:

Die Amtszeit des Diözesanrats beträgt vier Jahre. Sie endet mit der Konstituierung eines neuen Diözesanrats.

 

Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Berlin vom 17. Mai 2025.