Beschluss des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Berlin vom 13. Dezember 2018
Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin erwartet bis 2021 analog zum Beschluss der Caritas die Angleichung der Arbeitsbedingungen von Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst in der Unterscheidung zwischen dem Tarifgebiet Ost und West.
Hintergrund:
Der Diözesanrat begrüßt die schon im Dezember 2017 durch die Regionalkommission Ost der Caritas beschlossene Angleichung der Gehälter bis zum 01.01.2021 (www.akmas.de/presse/caritas-macht-grossen-schritt-in-richtung-ost-westangleichung/). Das ist ein gutes und wichtiges Zeichen, ganz im Sinne „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.“
Der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DVO) ist nach § 6 eine unterschiedliche Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu entnehmen:
- Mitarbeiter (West): 39 Std. / Woche
- Mitarbeiter (Ost): 40 Std. / Woche
Das bedeutet, dass eine (Vollzeit-) Mitarbeiterin, ein (Vollzeit-) Mitarbeiter im Tarifgebiet Ost bei 52 Wochen pro Jahr entsprechend 52 Stunden mehr für das gleiche Geld arbeiten muss, im Vergleich zu einer Kollegin, einem Kollegen, angestellt im ehemaligen Westteil Berlins. (www.koda-no.de/cms/upload/dvo/DVOgesamtversionen/6Arbeitszeit.docx)
Darüber hinaus kann es unterschiedliche Schlüsselzuweisungen für die Kirchengemeinden geben, beispielsweise im Bereich der Kita-Rendanturen (Ost/West).
Wir feiern am 9. November 2019 den 30. Jahrestag des Mauerfalls und dennoch gibt es eine unterschiedliche Behandlung der Mitarbeitenden in unserem vereinten Erzbistum. Es ist aus unserer Sicht jetzt endlich Zeit und notwendig, dass die kirchlichen Einrichtungen einen großen Schritt nach vorn wagen und diese Ungleichheit beseitigen.
Die Mitglieder des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Berlin setzen sich für die Abschaffung der Lohnunterschiede in den Lohngruppen Ost und West ein und fordern gleiche Entlohnung, gleiche Arbeitszeit und gleiche Sonderzahlungen innerhalb der katholischen Kirche im Erzbistum Berlin.