Elf Mitglieder des Diözesanrates haben es im Frühjahr übernommen, einen Fahrplan zu entwickeln, Arbeitspakete zu schnüren und Fragestellungen so vorzubereiten, dass die gesamte Vollversammlung im November eine Entscheidung darüber treffen kann, wie sich der Diözesanrat künftig zusammensetzt.
Stralsund. Die Stadt am Meer. Kein schlechter Ort um einen weiten Blick zu wagen. Die Mitglieder des Diözesanrates im Erzbistum Berlin haben sich im Frühjahr dort versammelt, um im Strategieprozess „Diözesanrat-Miteinander-2020“ weiterzugehen. Nichts weniger als die Fragen nach der zukünftigen Entwicklung ihres Gremiums haben sie sich in der Hansestadt gestellt. Segelboote symbolisierten die Themenbereiche, die es zu diskutieren galt: Welche Aufgabe hat der Diözesanrat, welche Themen muss er bearbeiten? Wie kann er Wirkung entfalten, um mit starker Stimme für die Christen im Erzbistum zu sprechen? Wie können Menschen für die Mitarbeit gewonnen werden? Welche Arbeitsweise ist zeitgemäß und tragfähig? Wer soll im Diözesanrat vertreten sein? Und wer sind dem eigenen Verständnis nach die Zielgruppen allen Handelns?
Bunt leuchteten am Ende der Tagung nicht nur die Pinnwände mit Klebezetteln und Karteikarten. Vielfältig war auch der Strauß der Auffassungen und Vorschläge. Der Eindruck, dass intensiv miteinander diskutiert und um Positionen gerungen wurde, bestimmt den positiven Rückblick auf die Vollversammlung. „Gut, dass wir weit hinausgesegelt sind und auch visionär gedacht haben, über die gewohnten Muster hinaus“, bemerken viele Mitglieder. Aber es gab auch nachdenkliche Stimmen, angesichts der Größe des Vorhabens: „Nun haben wir zwar viele Fragen, aber wenig Antworten. Wir müssen gut überlegen, wie wir weitergehen, mit der Kraft eines ehrenamtlichen Gremiums.“
Dieser Aufgabe stellt sich der Steuerkreis, der für die Begleitung des Strategieprozesses berufen wurde. Elf Mitglieder des Diözesanrates haben es übernommen, einen Fahrplan zu entwickeln, Arbeitspakete zu schnüren und Fragestellungen so vorzubereiten, dass die gesamte Vollversammlung Entscheidungen treffen kann.
Die Konzentration liegt nun auf der Frage der künftigen Zusammensetzung des Diözesanrates. Dieses Segelboot wird zuerst zu Wasser gelassen, auch aus struktureller Notwenigkeit. Ehe sich der Diözesanrat turnusgemäß im ersten Halbjahr 2020 neu konstituieren kann, muss entschieden sein, wie die Pfarreien und Pastoralen Räume vertreten sind, nachdem die bisherige Delegation über die Dekanate entfällt.
„Prüft alles und behaltet das Gute!“
Damit der Strategieprozess gelingt, ist es dem Diözesanrat wichtig, viele Meinungen zu hören, auch über den eigenen Kreis hinaus. Daher wurde zum ersten Mal eine Online-Umfrage entwickelt, die bistumsweit Gelegenheit gab, die eigene Vorstellung einzubringen und Voten abzugeben. 209 Personen haben alle Fragen beantwortet und abgesendet, über 400 haben den Fragebogen teilweise bearbeitet. Dieses Ergebnis ermutigt und bestärkt den Steuerkreis darin, solche Instrumente weiter zu nutzen.
Die Tendenzen, die aus der Online-Umfrage abgeleitet werden konnten, wurden an einem Themenabend diskutiert, zu dem ebenfalls breit eingeladen wurde. Am Ende stand die mehrheitliche Überzeugung, dass jede Pfarrei und jeder Pastorale Raum durch eine Person vertreten sein soll. Die Muttersprachlichen Gemeinden werden weiterhin eigene Vertreter entsenden, mit gestärktem Stimmenanteil im Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitglieder. Kontrovers diskutiert wurde, mit wie vielen Personen die Verbände im Diözesanrat repräsentiert seien sollten. Viel Unterstützung erfuhr das Argument, die Anzahl müsse der der Pfarreien entsprechen, um die Bedeutung beider Gruppen gleichermaßen zum Ausdruck zu bringen. Die dritte Säule bilden Einzelpersonen, die vor allem durch ihre berufsfachliche Expertise die Arbeit des Diözesanrates unterstützen sollen. Es wurde über zwei Modelle nachgedacht, wie die Personen hinzugewählt werden. Eine Möglichkeit ist die Auswahl durch ein Gremium der Vollversammlung, das eigenverantwortlich entscheidet. Eine andere ist die Hinzuwahl durch die gesamte Vollversammlung.
Der Steuerkreis hat die Vorschläge zusammengedacht und in Ausgleich zu bringen versucht. Insbesondere der Wunsch, den Diözesanrat künftig zu verkleinern, kann nur umgesetzt werden, wenn die Fürsprecher der einzelnen Säulen Veränderungen an den derzeitigen Zahlenverhältnissen auch für möglich halten.
In seinem Beschlussvorschlag für die Vollversammlung skizziert der Steuerkreis einen Diözesanrat, der künftig 80 Personen umfassen soll. Versammelt sind darin je eine Person aus den 35 Pfarreien und Pastoralen Räumen, drei Vertreter der Muttersprachlichen Gemeinden, 30 Mitglieder von Gruppen, Verbänden und Arbeitskreisen sowie zwölf hinzugewählte Einzelpersonen.
Wenn die Mitglieder diesen Vorschlag diskutiert und darüber in der Vollversammlung im November 2019 entschieden haben, ist der Diözesanrat einen weiteren Schritt im Strategieprozess gegangen. Das Nachdenken über Aufgaben, Arbeitsweise und Wirksamkeit schließt sich unmittelbar an. Und es ist womöglich ein vorläufiger Schritt. Denn ein verändertes Selbstverständnis von der eigenen Aufgabe mag auch eine andere Zusammensetzung erforderlich machen. Und mindestens so wesentlich wie die Diskussion über Stimmenverhältnisse in der Vollversammlung dürfte die Frage sein, wie Menschen für die Mitarbeit gewonnen werden können und ihre Mitarbeit als so wirkmächtig erfahren, dass sie sich über die gesamte Länge einer Amtsperiode engagieren.
Den Strategieprozess fortzuführen, wird eine wesentliche Aufgabe auch des neuen Diözesanrates 2020 sein. Es gilt, für frischen Wind zu sorgen, womöglich auch einmal zurückzurudern, um dann die Segel wieder neu zu setzen. Im besten Sinne geleitet vom biblischen Wort: „Prüft alles und behaltet das Gute!“ (1 Tess 5, 21)
Quelle: "Auf dem Weg Der Pastorale Prozess im Erzbistum Berlin", Herausgeber: Der Erzbischof des Erzbistums Berlin, 2019 (https://www.erzbistumberlin.de/fileadmin/user_mount/PDF-Dateien/Glaube/GlaubenRaum/Auf_dem_Weg_10_2019.pdf)