Meldung

Für eine Pastoral, die sich allen Menschen bedingungslos zuwendet.

Dr. Karlies Abmeier

In einem Schreiben vom 21. August 2023 an die Priester, Diakone und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erzbistum Berlin hat Erzbischof Dr. Heiner Koch festgelegt, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger individuell entscheiden können, ob sie Paare, die sich lieben, segnen. Dazu erklärt Dr. Karlies Abmeier, Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Berlin:

Als Diözesanrat ist uns die Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges im Erzbistum Berlin ein wichtiges Anliegen. Daher begrüßen wir nachdrücklich die Entscheidung des Erzbischofs zur Segnung von Paaren, die sich lieben. Damit wird der Graubereich, in dem sich pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeit bis jetzt befanden, die Segnungsfeiern durchführen, verlassen. Für eine Pastoral, die sich allen Menschen bedingungslos zuwenden und ihnen die befreiende Botschaft des Evangeliums vermitteln will, ist dies eine wichtige Voraussetzung. 

Gleichzeitig gibt die Entscheidung den Paaren, die um den kirchlichen Segen bitten wollen, Gewissheit darüber, dass eine Segensfeier möglich ist. Wichtig ist, dass die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für Segensfeiern offen sind, einfach erreicht und angesprochen werden können. Die Übersicht des Erzbistums zu queer-sensibler Seelsorge und den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den Pfarreien ist dazu ein erster Schritt.“

 

Auf der Vollversammlung am 19. November 2022 hat sich der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin für die konsequente Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Wegs auf dem Gebiet des Erzbistums ausgesprochen. Einer dieser Beschlüsse ist der Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“, auf den Erzbischof Dr. Heiner Koch in seinem Schreiben Bezug nimmt.