Die Herbst-Vollversammlung legte ein neues Fundament für die Mitwirkung katholischer Christinnen und Christen in den Strukturen des Diözesanrats. Mit der Neukonstituierung des Diözesanrats im Jahr 2020 kann nun jede Pfarrei bzw. jeder pastorale Raum eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Mitarbeit benennen. Darüber hinaus können die katholischen Gruppen, Verbände und Arbeitskreise 30 und der Rat der Muttersprachlichen Gemeinden 3 Vertreterinnen oder Vertreter entsenden. Bis zu 12 Einzelpersönlichkeiten, die ein Hinzuwahlgremium auswählt, werden die Vollversammlung komplettieren.
Der Diözesanrat knüpft damit an seinen Strategieprozess „Diözesanrat – Miteinander – 2020“ an. In den nächsten Monaten wird u.a. an den Themen Ziele, Aufgaben und Wirkungen des Diözesanrats weitergearbeitet. Ziel ist es, auf aktuelle Herausforderungen der Katholischen Kirche im Erzbistum Berlin zu reagieren und attraktive Wege der Mitarbeit in den eigenen Strukturen zu ermöglichen.
Die Mitglieder der Vollversammlung beschäftigten sich zudem mit der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Berlin. Auf Beschluss der Vollversammlung soll ein entsprechender Adhoc- Ausschuss des Diözesanrats seine Arbeit auch zukünftig fortsetzen.
Am Rande der Vollversammlung rief der Vorsitzende des Diözesanrats, Bernd Streich, die Katholikinnen und Katholiken im Erzbistum Berlin dazu auf, sich an den Wahlen zu den Pfarrgemeinderäten, Gemeinde- und Pfarreiräten und für die Kirchenvorstände, die am 23. und 24. November 2019 stattfinden, zu beteiligen: „Wir werden nur synodal Kirche sein, wenn jede und jeder Verantwortung wahrnimmt und entsprechend handelt. Dies zeigt sich auch an der Beteiligung an Wahlen, die Teil von Demokratie sind. Synodal Kirche zu sein, heißt: gemeinsam handeln, verantworten, gestalten. Wegschauen, Raushalten gilt nicht! Wir brauchen auch in der Kirche keine schweigende Mehrheit. Wir wissen: Kampf und Kontemplation gehören zusammen, in der Welt und in der Kirche.“