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Völkischer Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit haben keinen Platz in Pfarrei- und Gemeinderäten

Foto: Norman Gebauer

Am Samstag, 15. November 2025, tagte die Vollversammlung des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Berlin in der Katholischen Schule St. Marien in Berlin-Neukölln. Die Vertreterinnen und Vertreter von Gremien und Verbänden überarbeiteten die Wahlordnung für die Pfarrei- und Gemeinderäte im Erzbistum Berlin.

Die Vollversammlung beschloss eine Änderung der Wahlordnung für Pfarrei- und Gemeinderäte im Erzbistum Berlin. Demnach sind öffentliche Äußerungen von völkischem Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, Demokratiefeindlichkeit oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unvereinbar mit einer Mitwirkung in Pfarrei- und Gemeinderäten. Gleiches gilt für die Mitgliedschaft in Parteien oder Organisationen, die solche Positionen vertreten oder von Verfassungsschutzbehörden als gesichert extremistisch eingestuft sind. Kandidatinnen und Kandidaten müssen zukünftig vor einer Wahl erklären, dass bei ihnen kein solcher Unvereinbarkeitsgrund vorliegt. Eine bereits bestehende Unvereinbarkeitsklausel wird damit konkretisiert.

Dazu erklärt Dr. Karlies Abmeier, Vorsitzende des Diözesanrats: „Mit diesem Beschluss liegt die Verantwortung dort, wo sie hingehört. Alle, die in Gremien des Bistums mitwirken möchten und sich zur Wahl stellen, bekennen sich aktiv zu den Werten unserer Kirche.“

Im thematischen Schwerpunkt „Dienst an der Gesellschaft – Hilft nur die Pflicht?“ diskutierten die Mitglieder nach Impulsen des Militärsoziologen Prof. Dr. Martin Elbe und der Referentin für Freiwilligendienste des Deutschen Caritasverbandes Kim Trinh Quang, intensiv über die Wiedereinführung der Wehrpflicht in Deutschland.

Daneben gab es einen Ausblick auf den gemeinsamen Wahltermin aller Gremien im November 2026. Eine umfassende Kampagne soll dazu beitragen, Menschen für eine Kandidatur zu gewinnen und die Wahlbeteiligung zu steigern.

Beschluss