Der Diözesanrat ist der Zusammenschluss katholischer Christinnen und Christen, die das Volk Gottes im Erzbistum Berlin vertreten. Er steht in gemeinsamer Verantwortung mit dem Erzbischof für die Erfüllung des Heilsauftrags der Kirche in der Erzdiözese Berlin.[1] Im Diözesanrat wirken Laiinnen und Laien, Kleriker und Ordensleute zusammen. Sie begegnen einander in Vielfalt und Verschiedenheit voll Respekt auf der Basis des gemeinsamen Priestertums aller Getauften.[2]
Der Diözesanrat trägt Verantwortung für die gesamte Erzdiözese Berlin und entscheidet gemeinsam mit dem Erzbischof über pastorale und finanzielle Fragen. Er berät und beschließt bistumsweite Pastoralkonzepte und Schwerpunktsetzungen im Erzbistum Berlin. In diesem Kontext benennt er Personal- und Ressourcenbedarfe und kontrolliert die Umsetzung gefasster Beschlüsse. Dabei berücksichtigt er insbesondere die Rückmeldungen und Erfahrungen aus Pfarreien, Gemeinden, Orten kirchlichen Lebens und katholischen Verbänden und Organisationen. Der Diözesanrat berät, beschließt und prüft den Haushalt des Erzbistums Berlin.
Der Diözesanrat fördert und vernetzt die selbstständige Arbeit von pastoralen Gremien wie Gemeinde- und Pfarreiräten sowie von Gruppen und Verbänden im Erzbistum Berlin.
Der Diözesanrat nimmt zu Fragen des öffentlichen und kirchlichen Lebens auf Grundlage der katholischen Soziallehre Stellung und vertritt die Anliegen der Katholikinnen und Katholiken des Erzbistums Berlin in der Öffentlichkeit. Er setzt sich für eine Welt ein, in der die frohe Botschaft Jesu Christi Gehör findet, in der Nächstenliebe, Freiheit und Solidarität gelebt werden.
Der Diözesanrat setzt sich für die ökumenische Zusammenarbeit und ein gemeinsames Glaubenszeugnis in der Gesellschaft ein. Er engagiert sich im interreligiösen Dialog und ist insbesondere der jüdischen Gemeinschaft verbunden.
Der Diözesanrat setzt sich in Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in unserer Kirche, z.B. durch Fortbildungsmaßnahmen, Fachveranstaltungen und Arbeitshilfen, für qualifizierte Ehrenamtlichkeit ein.
[1] „Allen Christen ist also die ehrenvolle Last auferlegt, mitzuwirken, das die göttliche Heilsbotschaft überall auf Erden von allen Menschen erkannt und angenommen wird.“ (Über das Laienapostolat, 3)
[1] Vgl. Lumen Gentium, 10
Beschlossen von der Vollversammlung des Diözesanrats vom 7. März 2020.
Hintergrundfinformationen aus der Antragsbegründung
Im November 2018 hat die Vollversammlung des Diözesanrats beschlossen, den Strategieprozess „Diözesanrat – Miteinander – 2020“ zu beginnen. Im Beschlusstext heißt es: „Ziel des Prozesses ist es, ein tragfähiges Zukunftsbild für die Aufgabenwahrnehmung des Diözesanrates unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und kirchlichen Implikationen zu entwerfen, dass in eine zukunftsfähige Gremiumsstruktur mündet, welche den Prinzipien von Selbstorganisation, Demokratie, Partizipation, Ehrenamtlichkeit, Christlicher Glaube, Lebensweltbezug und Freiwilligkeit entspricht.“
Der gewählte Steuerkreis hat seit dem Start des Strategieprozesses verschiedene Möglichkeiten (Vollversammlungen, Themenabende) eröffnet, bei denen die Mitglieder der Vollversammlung und Interessierte intensiv und konkret über den Diözesanrat und die Kirche im Erzbistum Berlin diskutierten.
Das vorliegende Zukunftsbild bündelt die Ergebnisse dieses Reflexionsprozesses. Es formuliert, auf welcher Grundlage wir uns die Verwirklichung eines synodalen Prinzips in unserer Kirche im Erzbistum Berlin vorstellen.
Wir verstehen dieses Zukunftsbild als Motivation und als Arbeitsauftrag, die zur Umsetzung notwendigen Schritte gemeinsam als Volk Gottes im Erzbistum Berlin zu gehen.