Beschluss

Frauen und Geschlechtergerechtigkeit im Erzbistum Berlin

Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrats vom 5. Juli 2024

 

Der Diözesanrat bringt das Thema Frauen und Geschlechtergerechtigkeit im Erzbistum Berlin mit folgender Beschlussvorlage zur Beratung in den Synodalpastoralrat ein.

Beschlussvorlage für den Synodalpastoralrat

Frauen und Geschlechtergerechtigkeit im Erzbistum Berlin

Die Kirche ist nur dann glaubwürdig, wenn auch Frauen ihre Perspektiven und Anliegen in die Verkündigung einbringen können. Dies trägt dazu bei, dass Kirche zu einem Ort wird, der die Vielfalt und die Stimmen aller Gläubigen widerspiegelt. Mit Verweis auf den Grundtext „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ und den Handlungstext „Verkündigung des Evangeliums durch beauftragte Getaufte und Gefirmte in Wort und Sakrament“, die beim Synodalen Weg beschlossen wurden, beschließt der Synodalpastoralrat folgende Richtlinien und Schwerpunkte für die Pastoral im Erzbistum Berlin.

Pfarrei- und Gemeindeleitung

„In einer Kirche, die sich zur Gemeinschaft berufen weiß, kann Leitung letztlich auch nur gemeinschaftlich wahrgenommen werden. […] Konkret kann eine gemeinschaftliche Leitung durch ein Team geschehen.“[1] Die Leitung in Teams kann einen wichtigen Beitrag zur Sichtbarkeit und Beteiligung von Frauen leisten. Der Synodalpastoralrat überarbeitet bis Ende 2025, unbeschadet der kirchenrechtlichen Stellung des Pfarrers, die „Leitlinien für das Erzbistum Berlin“ (Amtsblatt 11/2017) in Bezug auf die Leitung der Pfarreien und Gemeinden und implementiert ein Teammodell für diese Leitungsaufgaben, dem Frauen verbindlich angehören.

Beauftragung und Förderung von Frauen zum Dienst in der Verkündigung

In der Liturgie, auch für Eucharistiefeiern, gibt es bereits mehrere Möglichkeiten für Laien und damit auch für Frauen, das Wort Gottes zu verkündigen. Diese sind:

  • eine Statio zu Beginn des Gottesdienstes,
  • das Glaubenszeugnis nach dem Evangelium,
  • die Katechese nach dem Evangelium, die vom Priester ein- und ausgeleitet wird,
  • die Dialogpredigt und
  • die Lesepredigt.

Der Synodalpastoralrat beschließt, dass die Möglichkeiten zur Verkündigung von Laien – insbesondere von Frauen – auch für Eucharistiefeiern, die bisher gegeben sind, im Erzbistum Berlin vollumfänglich ausgeschöpft werden. Die leitenden Pfarrer werden angewiesen, diese Formate zuzulassen. Es werden regelmäßig entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten für Laien durch das Erzbischöfliche Ordinariat angeboten, damit Gottesdienstbeauftragte auch homiletisch kompetent verkündigen können. Sogenannte „Predigterlaubnisse“ werden für Laien im Erzbistum Berlin erteilt.

Außerordentliche Taufspenderinnen und Taufspender

Es ist notwendig, im Erzbistum Berlin sichtbare Zeichen zu setzen, um Frauen zu stärken und zu ermächtigen, ihren Berufungen nachzugehen. Das Erzbistum Berlin ermöglicht die Beauftragung von außerordentlichen Taufspenderinnen und Taufspendern, die auch aus pastoralen Gründen geboten ist.[2]

Das Erzbischöfliche Ordinariat entwickelt mit dem Ausschuss Pastoral des Synodalpastoralrats bis Sommer 2025 Leitlinien für außerordentliche Taufspenderinnen und Taufspender im Erzbistum Berlin, die anschließend im Synodalpastoralrat beraten und beschlossen werden.

Sichtbarkeit und Sensibilisierung

Frauen, Frauenarbeit und Veranstaltungen für Geschlechtergerechtigkeit müssen im Erzbistum Berlin sichtbar sein und gefördert werden. Dies ist Aufgabe des Erzbischöflichen Ordinariats. Dazu gehört auch eine gut erreichbare Anlaufstelle für Frauen, deren ureigenes Thema Frauen sind und die im Erzbischöflichen Ordinariat verankert ist. Aus diesem Grund wird eine Ansprechperson im Erzbischöflichen Ordinariat inklusive einer öffentlichen, transparenten Aufgabenbeschreibung benannt.

Die Öffentlichkeitsarbeit für Frauenthemen in der Kirche muss kontinuierlich erfolgen. Das Erzbischöfliche Ordinariat führt mindestens einmal jährlich eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung durch, die Geschlechtergerechtigkeit thematisiert und die eine breite Zielgruppe anspricht. So können insbesondere Frauen in ihren vielfältigen Rollen und Charismen bestärkt werden, spirituelle Erfahrungen machen und möglichst viele Menschen die hohe Bedeutung der geschlechtersensiblen Pastoral für die Kirche im Erzbistum Berlin erfahren.

Die „Leitlinien der Förderung der Geschlechtergerechtigkeit im Erzbistum Berlin“ (Amtsblatt 3/2023) werden aktiv und nachvollziehbar umgesetzt. Die Evaluation erfolgt zweijährlich im Synodalpastoralrat.

 

[1] Gemeinsam Kirche sein, Wort der deutschen Bischöfe zur Erneuerung der Pastoral, S. 48.

[2] Vgl. Präambel, Vorläufige diözesane Ordnung für die außerordentliche Vollmacht zur Taufe von Kindern durch Nichtordinierte, Bistum Osnabrück.