Meldung

Beschlüsse zu Schöpfungsbewahrung und Lohngerechtigkeit

In seiner Sitzung am 13. Dezember 2108 hat der Geschäftsführende Ausschuss über die Anträge des Sachausschusses Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung „Wahrnehmung der Schöpfungsverantwortung im Erzbistum Berlin und im Diözesanrat“ und von Fabian Schmöker „Angleichung der Arbeitsbedingungen von Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst im Tarifgebiet Ost und West“ beraten. Beide Anträge waren bereits in der Herbst-Vollversammlung im November 2018 eingebracht und sind nun durch den Geschäftsführenden Ausschuss beschlossen worden.

Mit Blick auf das Umweltengagement fordert der Diözesanrat „vom Erzbistum Berlin die konsequente Umsetzung der Handlungsempfehlungen „Schöpfungsverantwortung als kirchlicher Auftrag“, den die Deutschen Bischofskonferenz (DBK) auf ihrer Herbstvollversammlung im September 2018 in Fulda beschlossen hat und verpflichtet sich selbst im eigenen Handeln, die Empfehlungen der DBK anzuwenden.“

Angesichts der auch 30 Jahre nach dem Fall der Mauer anhaltenden Unterschiede erwartet der Diözesanrat „bis 2021 analog zum Beschluss der Caritas die Angleichung der Arbeitsbedingungen von Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst zwischen dem Tarifgebiet Ost und West“.